Mittwoch, 13. Mai 2026
Maspalomas24h
Dreijährige Haftstrafe wegen Körperverletzung während des Karnevals im Süden von Gran Canaria gefordert

Dreijährige Haftstrafe wegen Körperverletzung während des Karnevals im Süden von Gran Canaria gefordert

Gara Hernández - M24h Samstag, 31. Januar 2026

Die Staatsanwaltschaft hat eine dreijährige Haftstrafe für einen Mann namens YEVG beantragt, der eines gewalttätigen Angriffs beschuldigt wird, der sich im Juni 2022 während der Karnevalsfeierlichkeiten im Süden von Gran Canaria ereignet hat. Die Anklageschrift, die beim zuständigen Strafgericht eingereicht wurde und zu der Maspalomas24H Zugang hatte, wirft dem Angeklagten vor, den Ex-Partner seiner Nichte an einem öffentlichen Ort angegriffen zu haben.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall am 5. Juni 2022 gegen 00:50 Uhr. Der Angeklagte, ein spanischer Staatsangehöriger ohne Vorstrafen, ging auf das Opfer, AJG, zu und stieß sie angeblich heftig, sodass sie zu Boden stürzte. Dort angekommen, soll der Angeklagte den Angriff mit mehreren Tritten in ihren Rücken fortgesetzt und versucht haben, ihr ins Gesicht zu schlagen. Die Frau konnte den Aufprall jedoch abwehren, indem sie ihre rechte Hand hob.

Infolge des Angriffs erlitt die Frau einen verschobenen Bruch des vierten Mittelhandknochens der rechten Hand sowie mehrere Schnittwunden im Lendenbereich. Die Verletzungen erforderten eine spezialisierte medizinische Behandlung, darunter einen Tag Krankenhausaufenthalt, Ruhigstellung mit einer Schiene und eine Rehabilitation. Insgesamt war das Opfer 136 Tage lang nicht in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen, und leidet seither unter anhaltenden Schmerzen und einer Entstellung.

Die Staatsanwaltschaft stuft diese Handlungen als Körperverletzung gemäß Artikel 147.1 des spanischen Strafgesetzbuches ein und benennt den Angeklagten als unmittelbaren Täter. Da keine mildernden oder erschwerenden Umstände vorliegen, beantragt die Staatsanwaltschaft neben einer Freiheitsstrafe den Ausschluss vom passiven Wahlrecht und die Übernahme der Gerichtskosten. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung wird in den vorläufigen Schlussfolgerungen beantragt, dass der Angeklagte dem Opfer 14.162,63 € für die durch die Körperverletzung verursachten Verletzungen und körperlichen Folgen zahlt. Dieser Betrag ist nach Beginn des Verfahrens gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung anzupassen.

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