Im idyllischen Ambiente des Lopesan Villa del Conde Resort & Thalasso steht Entspannung ganz im Zeichen der Gäste. Für Acciona Facility Services, SA, hat sich das Thalassotherapiezentrum jedoch zu einem echten juristischen Problem entwickelt. Die Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln bestätigte ein Urteil, das den multinationalen Konzern im Besitz der Familie Entrecanales zur Zahlung einer hohen Summe verpflichtet. Grund dafür war der Versuch, einen Tarifvertrag für „allgemeine Reinigungskräfte“ auf einen Arbeitnehmer anzuwenden, der eigentlich dem deutlich günstigeren Tarifvertrag für das Gastgewerbe unterliegen sollte.
Der Richter sagte im Wesentlichen: Wenn Sie von Ihren Angestellten erwarten, dass sie den makellosen Zustand eines Luxushotels erhalten, sollten Sie sie nicht so bezahlen, als würden sie eine Lagerhalle in einem Gewerbegebiet fegen. Acciona musste schmerzlich erfahren, dass der Tarifvertrag für das Gastgewerbe im Dienstleistungssektor der Kanarischen Inseln eine Art „Kombinationsplatte“ ist, aus der man nicht so leicht wieder herauskommt.
Das Gericht hat unerbittlich gehandelt. Acciona muss ihrem Mitarbeiter 15.449,01 € an rückständigem Gehalt für den Zeitraum von 2017 bis 2023 zahlen. Zu allem Übel verliert das Unternehmen die Kaution und die für das Berufungsverfahren vorgesehenen Mittel und muss zusätzlich 800 € Anwaltskosten für den Anwalt des Mitarbeiters tragen.
Der Name verrät es schon: Accionas Verteidigung beteuerte vehement, das Thalassotherapiezentrum sei eine vom Hotel getrennte, „eigenständige Einrichtung“. Die Richter wiesen jedoch mit unwiderlegbarer Logik darauf hin, dass der Name des Komplexes, Resort & Thalasso, die Aktivität als integralen Bestandteil ausweist. Wer es in der Broschüre als exklusives Gesamtpaket präsentiert, kann vor Gericht nicht behaupten, es handle sich um ein „separates Geschäft“.
Acciona versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass die Aufgaben des Arbeiters „spezielle Reinigungsarbeiten“ darstellten und nicht typisch für das Gastgewerbe seien. Das Gericht erinnerte sie jedoch daran, dass die anderen Angestellten in diesem Bereich (Rezeptionisten, Masseure usw.) gemäß dem Tarifvertrag für das Gastgewerbe bezahlt würden. Warum sollte die Person, die den Schlamm im Spa reinigt, weniger verdienen als diejenige, die ihn aufträgt? Das Unternehmen beharrte darauf, dass Hotel und Spa unterschiedliche Betriebscodes (CNAE) hätten. Das Gericht erwiderte, dass Betriebscodes nicht die Realität widerspiegelten: Das Herzstück des gesamten Betriebs sei die Beherbergung, und das Spa sei lediglich ein Teil des Hotelbetriebs.
Zu den „ungelernten“ Tätigkeiten des Arbeiters gehörten so alltägliche Dinge wie „Salz von den Wänden des Floating-Beckens entfernen“, „Becken abkratzen“, Inventuren durchführen und Gäste zum Gardinenwaschen schicken. Eine Reihe von Aufgaben, die das Gericht als völlig im Rahmen der Stufe V der Gastgewerbevergütung für ein Fünf-Sterne-Hotel liegend einstufte.











