Samstag, 18. April 2026
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Timesharing: Oberster Gerichtshof öffnet die „Büchse der Pandora“ von Anfi del Mar und flexiblen Verträgen

Timesharing: Oberster Gerichtshof öffnet die „Büchse der Pandora“ von Anfi del Mar und flexiblen Verträgen

Yurena Vega - M24h Mittwoch, 14. Januar 2026

Der Oberste Gerichtshof hat sich in einen der langwierigsten Rechtsstreitigkeiten im Süden Gran Canarias eingeschaltet. In einem Urteil vom 17. Dezember 2025, das Maspalomas24H vorliegt, ließ die Zivilkammer die Berufung (1866/2024) von Anfi Sales SL und Anfi Resorts SL gegen ein Urteil des Provinzgerichts Las Palmas zu. Der Fall, der seinen Ursprung vor dem Gericht erster Instanz Nr. 5 von San Bartolomé de Tirajana hatte, dreht sich um die absolute Nichtigkeit eines im Oktober 2014 geschlossenen Timesharing-Vertrags. Das Gericht der Kanarischen Inseln erklärte den Vertrag nicht nur für nichtig, sondern verurteilte das Unternehmen auch zur Rückzahlung von 9.360 £ für unzulässige Vorauszahlungen, wobei lediglich ein geringer Teil für die tatsächlich in Anspruch genommenen Aufenthalte abgezogen wurde.

Die technische Debatte, die Richter Ignacio Sancho Gargallo nun zu entscheiden hat, dreht sich um die sogenannte „schwankende Kategorie“. Laut bisheriger Rechtsprechung sind diese Verträge nichtig, da ihnen ein konkreter Vertragsgegenstand fehlt: Der Kunde erwirbt zwar das Recht auf einen Aufschub, weiß aber weder, um welche Einheit es sich handelt, noch an welchem ​​genauen Datum. Die geltende Rechtsprechung wertet dies als mangelnde Transparenz und Klarheit. Der Branchenriese Anfi argumentiert jedoch, sein Geschäftsmodell sei durch das Gesetz 4/2012 geschützt, insbesondere im Hinblick auf Vereinbarungen, die vor dem restriktiven Gesetz von 1998 getroffen wurden.

Die Annahme der Berufung ist für Anfi ein Rettungsanker. Das Unternehmen argumentiert, dass gegen die einzige Übergangsbestimmung des Gesetzes 4/2012 verstoßen wurde. Laut den Konzerngesellschaften sei die Auslegung durch die Gerichte der Kanarischen Inseln „übermäßig streng“ gewesen und habe moderne Verträge benachteiligt, die mit damals legalen Strukturen verknüpft seien. Sollte der Oberste Gerichtshof entscheiden, dass der Gegenstand dieser Verträge tatsächlich ausreichend durch die Verordnung von 2012 definiert ist, könnte Anfi die Klagewelle eindämmen, die das Unternehmen in den letzten Jahren in eine extreme finanzielle Notlage gebracht hat.

Dieses Urteil ist keine bloße Formalität; es ist der Auftakt zu einem Präzedenzfall für Regelungen, für die es laut Oberstem Gerichtshof bisher keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Die potenziellen Auswirkungen sind enorm für Eigentümer: Ein Sieg für Anfi würde Tausende von Klagen britischer und skandinavischer Touristen abwenden, die ihre Investition durch Nichtigkeitsklage zurückfordern wollen. Für die Branche: Es würde das flexible und legale Modell der flexiblen Nutzung bestätigen und das Vertrauen der Investoren in den Timesharing-Sektor stärken. Für die Gerichte: Es würde die Gerichte von San Bartolomé de Tirajana entlasten, die mit Klagen im Zusammenhang mit Timesharing-Verträgen überlastet sind.

Der Oberste Gerichtshof hat der Gegenseite eine Frist von zwanzig Tagen zur Formalisierung ihrer Stellungnahme eingeräumt. Es geht in diesem konkreten Fall nicht nur um die 17.000 Pfund, sondern auch um die Gültigkeit eines Systems, das einen Großteil des Unterkunftsangebots im Südwesten Gran Canarias prägt. Im Jahr 2026, wenn sich die Insel als innovatives und nachhaltiges Reiseziel positionieren will, bleibt dieser „Geist“ der Verträge von 2014 das Hauptproblem für die Rechtsabteilungen der großen Resorts.

 

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