Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat jeglichen Unternehmen, die sich über Umwege Zugang zu öffentlichen Geldern verschaffen wollen, einen Riegel vorgeschoben. Ein endgültiges Urteil, wie Canarias7 berichtete.Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Inselrats von Gran Canaria bestätigt, Mohican Canarias die Subventionen zu verweigern. Es stellte fest, dass das Unternehmen als Vehikel für Firmen in Insolvenzverfahren fungierte, um die Verbote des Allgemeinen Subventionsgesetzes zu umgehen. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Insel-Sportinstituts und bekräftigt einen Grundsatz, der über diesen Einzelfall hinausgeht: Die Rechtsform darf dem Zweck des Gesetzes nicht entgegenstehen.
Das Urteil überprüft im Berufungsverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Nr. 2 von Las Palmas de Gran Canaria, das zuvor den Beschluss des Präsidenten des Insel-Sportinstituts bestätigt hatte, mit dem die Aussetzung der zweckgebundenen Subventionen für 2018 aufgehoben und die Auszahlung verweigert wurde. Die Kernbegründung ist eindeutig: Eine Unternehmensnachfolge kann vermutet werden, wenn schlüssige Beweise für eine materielle, organisatorische und funktionale Kontinuität mit insolventen Unternehmen vorliegen.
Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) betont, dass seine Entscheidung nicht auf einer isolierten Prüfung der Verwaltungsakte beruht, sondern auf bereits in der Gesellschaftsgerichtsbarkeit festgestellten Tatsachen, die nach dem Grundsatz der Rechtskraft bindend sind. Konkret stützt sich das Gericht auf ein Urteil des Sozialgerichts Nr. 7 von Las Palmas de Gran Canaria (Februar 2020), mit dem Mohican Canarias in die Unternehmensgruppe Open Gran Canaria Nosolotenis und Open Island Events integriert wurde. Die Berufung wiederholte lediglich bereits zurückgewiesene Argumente, ohne die Bindungswirkung dieser Urteile in Frage zu stellen.
Die vom Gericht festgestellten Fakten zeichnen das klassische Bild einer Briefkastenfirma: derselbe eingetragene Firmensitz und Geschäftsführer, keine eingetragenen Mitarbeiter, Nutzung der Ressourcen und Einrichtungen der Vorgängerfirmen sowie die Organisation derselben Sportveranstaltung, die bereits Subventionen erhalten hatte. Laut Gericht ermöglichte diese Kontinuität dem Unternehmen, weiterhin öffentliche Gelder zu erhalten, obwohl dies für Unternehmen in Insolvenzverfahren und solche, die aus der Umwandlung, Fusion oder dem Übergang anderer Unternehmen in dieser Situation hervorgegangen sind, gesetzlich verboten ist.
Auch das Argument des berechtigten Vertrauens greift nicht. Der Oberste Gerichtshof von Katalonien (TSJC) stellt fest, dass es sich bei der Subvention nicht um eine Spende, sondern um eine Zuweisung handelt, die an die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geknüpft ist. Das Vorliegen positiver Beschlussvorschläge oder vorheriger Mitteilungen der Verwaltung schließt eine Rechtsgrundlage für ein Verbot nicht aus, insbesondere da – wie das Urteil feststellt – dem Unternehmen selbst die Zweifel an seinem Rechtsstatus seit 2018 bekannt waren.
Das Gericht präzisiert auch die Diskussion um die Vergabe von Unteraufträgen: Entscheidend für das Veto ist nicht die Art und Weise der Durchführung, sondern die Vermutung der Kontinuität des Unternehmens im Insolvenzverfahren, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zur Begründung verweist das Gericht auf frühere Rechtsprechung, die eine „einheitliche und eigennützige Organisation“ beschreibt, die geschaffen wurde, um das „schwerwiegende rechtliche Hindernis“ zu umgehen und Subventionen zu kanalisieren, die andernfalls zur Begleichung von Gläubiger- und Mitarbeiterschulden hätten verwendet werden müssen.
Die institutionelle Botschaft ist eindeutig und systemisch: Derselbe Sachverhalt darf nicht in einem Rechtsraum „existieren“ und in einem anderen „nicht existieren“. Die Vermeidung dieser Inkonsistenz – so warnt der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) – ist eine Voraussetzung für Rechtssicherheit. Mit diesem Urteil weist das Gericht die Berufung zurück, bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Subventionen und verurteilt Mohican Canarias zur Übernahme der Gerichtskosten bis zu einem Höchstbetrag von 900 Euro. Über die Tennis- und Padelturniere hinaus, die Anlass für den Rechtsstreit gaben, schafft das Urteil einen Präzedenzfall, der für Verwaltungen und Betreiber von entscheidender Bedeutung ist: Wird die Unternehmensstruktur genutzt, um das Gesetz zu umgehen, wird die Subvention zum Risiko, nicht zum Recht.











