Mittwoch, 11. Februar 2026
Maspalomas24h
Der Oberste Gerichtshof kippt die „Mauer“ der PSOE von Gran Canaria gegen Ferienhäuser in Maspalomas.

Der Oberste Gerichtshof kippt die „Mauer“ der PSOE von Gran Canaria gegen Ferienhäuser in Maspalomas.

GARA HERNÁNDEZ - M24H Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das von der PSOE (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei) im Tourismusverband von Gran Canaria und ihren Regierungspartnern errichtete Kartenhaus der Regulierungsbehörden zur Unterdrückung von Ferienunterkünften hat nun einen Riss erlitten, der das gesamte Gebilde zum Einsturz bringen könnte. In einem verheerenden Urteil vom 17. Dezember 2025, das Maspalomas24H vorliegt, stimmte der Oberste Gerichtshof nicht nur der Überprüfung der Berufung eines privaten Eigentümers zu, sondern stellte auch den zentralen Grundsatz der Tourismuspolitik des Inselrats infrage: die Exklusivität großer Reiseveranstalter.

Jahrelang nutzte die Verwaltung von Gran Canaria das „Prinzip der einheitlichen Verwaltung“ als juristisches Mittel, um die „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ hunderter kleiner Immobilienbesitzer zu unterbinden. Die Position der Sozialistischen Partei (PSOE) und des Tourismusverbandes war eindeutig: Wurde ein Gebäude ursprünglich für touristische Zwecke errichtet, durfte es nur von einem einzigen Unternehmen verwaltet werden. Wer dort eine Wohnung besaß, musste diese entweder dem offiziellen Betreiber übergeben oder leer stehen lassen; die eigenständige Vermietung von Ferienunterkünften war faktisch illegal.

Der vorsitzende Richter Diego Córdoba Castroverde stellte unmissverständlich fest, dass diese Auslegung grundlegende Rechte des freien Marktes verletzen könnte. Der Oberste Gerichtshof betont, dass ein „objektives rechtliches Interesse“ bestehe, da die Entscheidung der PSOE (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei) auf Gran Canaria eine Vielzahl individueller Lebensumstände und die Wirtschaft Tausender Familien auf Fuerteventura, Lanzarote, Gran Canaria und Teneriffa betreffe.

Der Oberste Gerichtshof vermutet, dass die Verwaltung der Kanarischen Inseln das Tourismusplanungsgesetz von 1995 so ausgelegt hat, dass eine Hürde entsteht, die das nationale Marktordnungsgesetz nicht zulässt. Das Urteil stellt die Frage, ob dieses Verbot tatsächlich eine Qualitätsmaßnahme darstellt oder lediglich eine „Beschränkung der kostenlosen Leistungserbringung“ ohne „übergeordnetes allgemeines Interesse“ zur Rechtfertigung ist.

Für die PSOE (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei) von Gran Canaria ist diese Entscheidung eine PR- und juristische Katastrophe. Sie hatte argumentiert, das VV-System (Variable Vacation Rental) sei der „Krebsgeschwür“ des Tourismusmodells, doch der Oberste Gerichtshof erinnert sie nun daran, dass EU-Recht und die unternehmerische Freiheit Vorrang vor lokalen Verordnungen haben. Das Urteil stellt unmissverständlich infrage, ob das Prinzip der einheitlichen Verwaltung angesichts der mächtigen Hotellobby eine „ungerechtfertigte Einschränkung“ für die Bürger darstellt.

Der „Trick“ der Regierung – die Landbesitzer zu „Vasallen“ eines einzigen Betreibers zu machen – ist aufgeflogen. Sollte der Oberste Gerichtshof letztendlich zugunsten des Landbesitzers entscheiden, hätte der Inselrat von Gran Canaria nicht nur einen Rechtsstreit verloren, sondern stünde auch vor einer Flut von Schadensersatzklagen, weil er jahrelang eine legitime wirtschaftliche Tätigkeit illegal verboten habe.

Mit Ihrem registrierten Konto

Schreiben Sie Ihre E-Mail und wir senden Ihnen einen Link, um ein neues Passwort zu schreiben.