Der Nationale Gerichtshof hat in einem der ungewöhnlichsten Unternehmenstransaktionen im Wassersektor im Süden Gran Canarias endgültig entschieden. In dem Urteil, das Maspalomas24H vorliegt, bestätigt die Verwaltungskammer die für Aguas de Tirajana, ein Unternehmen der Santana-Cazorla-Gruppe, vorgenommene Steueranpassung. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Fusion durch Übernahme mehrerer Tochtergesellschaften keine echte wirtschaftliche Rechtfertigung aufwies und primär darauf abzielte, unproduktive Steuergutschriften auf ein gewinnbringendes Unternehmen zu übertragen.
Das Auffälligste an dem Urteil ist weniger das Ergebnis – aus steuerlicher Sicht vorhersehbar – als vielmehr die Darstellung der Unternehmensstruktur durch das Gericht: Zwei der beteiligten Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Fusion völlig inaktiv. Ohne Angestellte, ohne Registrierung beim spanischen Finanzamt (IAE), ohne Umsatz und ohne nennenswerte Transaktionen mit Dritten akzeptiert das Gericht die Darstellung der Steuerbehörde und betont eine vernichtende Aussage: „Es wäre absurd, ein bereits aufgelöstes Unternehmen zu legalisieren.“ Die Fusion, die in der Weihnachtszeit 2009 durchgeführt wurde, wird somit als eine juristische Konstruktion beschrieben, die darauf abzielte, negative Steuerbemessungsgrundlagen von mehr als 1,37 Millionen Euro zu generieren, die andernfalls nie hätten genutzt werden können.
Ein weiterer ungewöhnlicher Aspekt dieser Art von Rechtsstreitigkeiten ist die Bedeutung, die den Aussagen des Steuerpflichtigen selbst beigemessen wird. Das Urteil zitiert Steuerprüfungsberichte und Buchhaltungsunterlagen, die die Inaktivität sowohl des erwerbenden als auch des übernommenen Unternehmens ausdrücklich bestätigen. Selbst ein von einer internationalen Unternehmensberatung erstellter Sanierungsbericht schwächt letztlich die Argumentation des Unternehmens. Laut dem vorsitzenden Richter Francisco Gerardo Martínez Tristán sind die Indizien „überzeugend“ und ausreichend, um die Missbrauchsklausel des FEAC-Regimes auszulösen, ohne dass eine aufwendige Auslegungsdebatte erforderlich ist.
Das Urteil entkräftet zudem zwei klassische Verteidigungsstrategien. Zum einen weist es die Einrede der Verjährung zurück, obwohl das Prüfverfahren über ein Jahr dauerte, und wertet die vom Unternehmen selbst beantragten Fristverlängerungen als Verzögerungen. Zum anderen verwirft es jeglichen Vorwurf der Verfahrensunfairness, da eines der inzwischen aufgelösten Unternehmen nicht einzeln geprüft worden sei: Die Prüfung habe sich rechtmäßig gegen den alleinigen Rechtsnachfolger gerichtet. Das Urteil bestätigt vollumfänglich die Entscheidung des Zentralen Wirtschafts- und Verwaltungsgerichts und der Finanzbehörde, einschließlich der Kostenauflage.
Generell sendet das Urteil ein klares Signal an die Wirtschaft der Kanarischen Inseln: Der bloße Verweis auf „Synergien“, „Vereinfachung“ oder „besseres Management“ reicht nicht aus, um Umstrukturierungen zu rechtfertigen, wenn die Inanspruchnahme von Steuervorteilen der entscheidende Faktor ist. Im Süden Gran Canarias, wo die Wasserwirtschaft mit bedeutenden Tourismus- und Immobilieninteressen zusammenwirkt, bekräftigt das Nationale Gericht, dass Steuervergünstigungen kein Vermögenswert sind, über den ein Konzern – egal wie groß oder einflussreich er sein mag – nach Belieben verfügen kann.











