Er war Marokkaner, hatte keine Vorstrafen und besaß unter anderem einen 500-Kronen-Schein. Die Staatsanwaltschaft Las Palmas fordert die Höchststrafe für einen Mann, der bei einer Polizeikontrolle in der Madrid Street im Touristenort Mogán hochreines Kokain wegwarf. Das Provinzgericht Las Palmas wird in den kommenden Monaten den Prozess gegen MEAI führen, dem Drogenhandel als Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Haftstrafe und anschließend die Ausweisung aus Norwegen für neun Jahre, sobald er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat.
Die Ereignisse datieren auf den Morgen des 12. Januar 2025 zurück, als MEAI von Beamten der örtlichen Polizei von Mogán an einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle auf der zentralen Straße von Madrid in Arguineguín angehalten wurde. Laut Anklageschrift unternahm der Angeklagte beim Bemerken der Polizei ein Ausweichmanöver mit dem von ihm gefahrenen Volkswagen Polo. Die Beamten forderten ihn zum Anhalten auf, woraufhin der Mann eine weiße Tasche unter das Fahrzeug warf.
Die von den Beamten sichergestellte Tasche enthielt eine weiße, steinartige Substanz, die sich nach Wiegen und Analyse als 99,77 Gramm Kokain herausstellte. Der toxikologische Bericht ergab einen hohen Reinheitsgrad von 84,85 %. Der Straßenverkaufswert dieser Substanz beträgt 5.989,19 €. Zusätzlich zu den Drogen wurden bei dem Beschuldigten mehrere Bündel Banknoten mit einem beträchtlichen Bargeldbetrag in spanischer und ausländischer Währung gefunden, darunter: zwei 100-Euro-Scheine, acht 50-Euro-Scheine, 38 20-Euro-Scheine und ein 500-Norwegischer-Kronen-Schein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sowohl die Drogen als auch das beschlagnahmte Geld für den Drogenhandel bestimmt waren und vom Angeklagten mit dem Ziel besessen wurden, einen „unrechtmäßigen Gewinn“ zu erzielen und dadurch die Gesundheit anderer zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft hat MEAI wegen eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit angeklagt, wie es im Strafgesetzbuch für Substanzen definiert ist, die schwere Gesundheitsschäden verursachen. Zusätzlich zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 17.967 € hat die Staatsanwaltschaft gemäß Artikel 89 des Strafgesetzbuches die Ausweisung des Angeklagten (marokkanischer Herkunft und ohne Vorstrafen) aus Spanien beantragt, sobald er zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt hat, sowie ein neunjähriges Einreiseverbot.











