Samstag, 18. April 2026
Maspalomas24h
Prozess wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in Mogán

Prozess wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in Mogán

GARA HERNÁNDEZ - M24H Samstag, 13. Dezember 2025

Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Maspalomas24H, dass sie Anklage gegen einen Kubaner mit den Initialen DOD wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in der Gemeinde Mogán im Süden Gran Canarias erhoben hat. Die vorläufige Anklageschrift, die dem Untersuchungsgericht Nr. 3 von San Bartolomé de Tirajana vorgelegt wurde, fordert eine fünfjährige Haftstrafe für den Angeklagten sowie verschiedene Berufsverbote und Bewährungsauflagen.

Die Anklageschrift beschreibt die Vorfälle als fortlaufende Ereignisse zwischen 2011 und 2019, also von dem Zeitpunkt an, als das Opfer, MBMG, erst vier oder fünf Jahre alt war, bis zu ihrem elften Lebensjahr. Der Angeklagte, der das Mädchen häufig zu Hause besuchte, um mit ihrem Sohn zu spielen, nutzte diese Nähe aus, um unsittliche Berührungen und sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Anzeige wurde am 7. Dezember 2022 von MBMGs Vater und Vormund, MWMA, erstattet. Infolge des Missbrauchs leidet das Opfer laut psychologischer Untersuchung an einer Anpassungsstörung mit gemischter Angst- und depressiver Verstimmung.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als fortgesetzten sexuellen Missbrauch eines Kindes unter 16 Jahren im Sinne des zum Tatzeitpunkt geltenden Strafgesetzbuches. Zusätzlich zu der fünfjährigen Freiheitsstrafe werden für den Angeklagten folgende Maßnahmen beantragt: eine vierjährige Bewährungsstrafe, die im Anschluss an die Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist und die Pflicht zur Meldung jedes Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsels umfasst; ein fünfjähriges Verbot der Ausübung elterlicher Gewalt, Vormundschaft, Betreuung oder Pflege; sowie ein neunjähriges Berufsverbot für alle Tätigkeiten, die regelmäßigen und direkten Kontakt mit Minderjährigen beinhalten.

Des Weiteren wird ein Verbot verhängt, sich dem Opfer auf weniger als 500 Meter von ihrem Wohnort oder ihrem bevorzugten Aufenthaltsort zu nähern, sowie ein Verbot, mit ihr auf irgendeine Weise zu kommunizieren. Beide Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von acht Jahren.

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