Die Staatsanwaltschaft hat beim Provinzgericht Las Palmas Anklage wegen eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit erhoben und fordert Haftstrafen von bis zu sechs Jahren für einen männlichen und vier Jahren und neun Monaten für eine weibliche Gefangene. Die beiden wurden im Gefängnis Las Palmas II mit verschiedenen Betäubungsmitteln erwischt. Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 15. August 2022, als die Angeklagten, NSH und IFB, einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt im Gerichtsbezirk San Bartolomé de Tirajana vereinbarten. Laut Anklageschrift sollen die beiden Angeklagten die Substanzen eingeschmuggelt haben, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Nach dem Besuch wurde bei dem Gefangenen eine Röntgenuntersuchung durchgeführt, bei der sechs Päckchen mit einer beträchtlichen Menge an Betäubungsmitteln gefunden wurden.
Die beschlagnahmten Substanzen umfassten: 230,5 Gramm Cannabis-Harz, 37,73 Gramm Heroin (mit einem Reinheitsgrad von 12,75 %) und mehrere Dosen Kokain mit einem Gesamtgewicht von 13,35 Gramm und sehr hohem Reinheitsgrad (zwischen 73,49 % und 91,89 %). Der Gesamtwert der beschlagnahmten Drogen beläuft sich auf 4.535,9 €.
Die beschriebenen Ereignisse stellen eine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit dar, insbesondere die Verbreitung gesundheitsschädlicher Substanzen. Die Staatsanwaltschaft fordert für NSH (den Angeklagten) eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine Geldstrafe von 13.607 Euro. Erschwerend kommt in seinem Fall die Rückfallpflicht zu, da er bereits 2017 vom Provinzgericht Las Palmas wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war.
Für IFB (den Besucher) beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 13.607 €. Der Angeklagte ist vorbestraft, was jedoch bei der Berechnung der Rückfallwahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt wird. Beide werden der Straftat beschuldigt, da sie zuvor vereinbart hatten, die Substanzen in die Haftanstalt einzubringen.











