Der Fischereisektor im Süden Gran Canarias hat am Dienstag einhellig gegen eine seiner Ansicht nach besorgniserregendste Entscheidung der letzten Jahre protestiert. Der vom Generalsekretariat für Fischerei in Madrid vorangetriebene Schritt gefährdet die Zukunft der handwerklichen Fischerei auf den Kanarischen Inseln unmittelbar. Der Regionalverband der Fischergilden der Kanarischen Inseln sowie die Provinzverbände von Teneriffa und Las Palmas (der die wichtigsten Gilden im Süden Gran Canarias vertritt) lehnten den auf den ICCAT-Treffen (Internationale Kommission zur Erhaltung des Atlantischen Thunfischs) im vergangenen November in Sevilla verabschiedeten Vorschlag entschieden und einstimmig ab.
Das von der EU-Delegation im Auftrag der spanischen Regierung vorgelegte Dokument genehmigt ein Pilotprojekt für die industrielle Ringwadenfischerei und die Installation von Mastkäfigen für Gelbflossen- und Blauflossenthunfisch in den Gewässern der Kanarischen Inseln. Diese Initiative stieß und stößt weiterhin auf die uneingeschränkte Ablehnung der kanarischen Fischer. Für die traditionelle Fischereiflotte, die besonders empfindlich auf den Druck auf die Wanderfischbestände reagiert, welche die Grundlage ihrer Wirtschaft bilden, stellt die Ankunft der industriellen Ringwadenfischerei und der großen Mastkäfige einen unfairen Wettbewerb und eine direkte ökologische Bedrohung für eine äußerst sensible und fragile Region dar.
Die Empörung des Sektors richtet sich gegen die Art und Weise, wie das Projekt behandelt wurde. Fischer prangern an, dass weder der Sektor noch die Fischereibehörde der Kanarischen Inseln konsultiert oder darüber informiert wurden, dass die Initiative von der spanischen Regierung in den EU-Verhandlungen vor der ICCAT eingebracht werden würde. Es ist inakzeptabel, dass ein Vorschlag dieser Tragweite und Tragweite, der die Zukunft der traditionellen Fischerei auf den Kanarischen Inseln unmittelbar und entscheidend gefährdet, auf diese einseitige Weise unterbreitet wurde. Dieses Vorgehen verstößt eindeutig gegen die in der geltenden Gesetzgebung verankerten Grundprinzipien der Konsultation und Beteiligung. Insbesondere wird ein Verstoß gegen Artikel 7 des Gesetzes 5/2023 über nachhaltige Fischerei angeführt, der vorschreibt, dass zusätzliche Anforderungen für den Zugang zu Ressourcen – wie sie in diesem Pilotprojekt vorgesehen sind – „nach Konsultation mit den autonomen Gemeinschaften und dem betroffenen Fischereisektor“ festgelegt werden müssen.
Das völlige Fehlen dieser Konsultation verstößt nicht nur gegen eine grundlegende rechtliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Beteiligung, sondern missachtet auch gravierend die Befugnisse, die das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln der Autonomen Gemeinschaft zur Verwaltung der Fischereiaktivitäten einräumt. Der Fischereisektor fordert die Regionalregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bedrohung für die Nachhaltigkeit der handwerklichen Fischereiflotte im Süden und im gesamten Archipel abzuwenden.











