Samstag, 18. April 2026
Maspalomas24h
Die Regelungen zur gemeinsamen Nutzung von Gottesdiensten atmen auf: Der Oberste Gerichtshof schlägt ein neues Kapitel im Süden von Gran Canaria auf.

Die Regelungen zur gemeinsamen Nutzung von Gottesdiensten atmen auf: Der Oberste Gerichtshof schlägt ein neues Kapitel im Süden von Gran Canaria auf.

Yurena Vega - M24h Montag, 24

Die Tourismusbranche im Süden Gran Canarias, wo sich eine der größten Konzentrationen von Timeshare-Anlagen in Europa befindet, hat das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Thema Timeshare mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Die Entscheidung – die flexible Wochenmodelle unter der Voraussetzung eines transparenten Zuteilungsmechanismus für zulässig erklärt – beseitigt eine der Hauptursachen für Rechtsstreitigkeiten in der Branche in den letzten zwei Jahrzehnten.

 

Für Reiseziele wie Maspalomas, Playa del Inglés und Puerto Rico, wo Timesharing-Angebote vor Inkrafttreten des Gesetzes 42/1998 bis zu 12 % des Unterkunftsbestands ausmachten, bedeutet die Gerichtsentscheidung eine bedeutende Veränderung. Mehrere Hotelketten und Managementgesellschaften mit starker Präsenz in der Region, die von dieser Zeitung befragt wurden, bestätigen, dass der neue Rechtsrahmen das Reputationsrisiko verringert und die Planung zuvor aufgeschobener Investitionen ermöglicht.

 

Ein Sektor, der unter Rechtsunsicherheit leidet.

 

Seit Anfang der 2000er-Jahre befanden sich zahlreiche Ferienanlagen in einer rechtlichen Grauzone: Produkte, die in den 80er- und 90er-Jahren legal vermarktet wurden – basierend auf flexiblen oder „schwebenden“ Wochen –, waren jahrelang Gegenstand von Klagen wegen angeblich unbestimmter Vertragsbedingungen. Dies führte zu einem Rechtsstreitstau, der insbesondere die Kanarischen Inseln, das führende europäische Reiseziel für Timesharing-Angebote, betraf.

 

Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass diese Verträge nicht per se nichtig sind: Ihre Gültigkeit hängt davon ab, ob die Anpassung an Gesetz 42/1998 ordnungsgemäß registriert wurde und die Systemstruktur transparent beschrieben hat. Für den Sektor stellt dies nach jahrelangen widersprüchlichen Auslegungen eine klare Grenze dar.

 

Wirtschaftliche Auswirkungen: von rechtlichen Risiken bis hin zur Neubewertung von Vermögenswerten

 

Spezialisierte Beratungsunternehmen schätzen, dass die Rechtsunsicherheit zu einem Wertverlust von 15 bis 25 % bei einigen betroffenen Resorts, vor allem in Costa Mogán und Maspalomas, geführt hat. Nachdem nun ein Präzedenzfall geschaffen wurde, planen mehrere Betreiber, Neubewertungen ihrer Vermögenswerte einzuleiten und sogar Teilverkäufe zu prüfen.

 

Ein Manager einer Hotelkette mit Niederlassungen in Playa del Inglés erklärt, dass das Urteil „die Refinanzierung erleichtert und Projekte ermöglicht, die Banken aus Angst vor Klagen nicht anrühren wollten“. Er verweist außerdem auf eine mögliche Erholung des Sekundärmarktes für Ferienwochen, der auf den Kanarischen Inseln seit 2015 um mehr als 80 % zurückgegangen ist.

 

Was ändert sich für den Verbraucher?

 

Der Oberste Gerichtshof schlägt keineswegs eine Lockerung der Vorschriften vor, sondern besteht auf vertraglicher Transparenz: einer klaren Beschreibung des Nutzungsrechts, der Zuteilungskriterien, der Wartungskosten und des tatsächlichen Nutzungsumfangs. Für langjährige Nutzer, die seit Jahren mit gut verwalteten Systemen arbeiten, bedeutet das Urteil Stabilität. Für diejenigen mit laufenden Streitigkeiten öffnet es die Tür für eine weniger automatisierte und stärker auf technische Einzelfallprüfung ausgerichtete Bearbeitung.

 

Eine Gelegenheit zur Neuformulierung eines in die Jahre gekommenen Produkts

 

Im Süden Gran Canarias, der sich zunehmend auf Luxussegmente, Winter-Homeoffice und Langzeitaufenthalte konzentriert, rückt Timesharing wieder in den Fokus einiger Investoren. Nicht als Massenmarktprodukt, sondern als flexibles Modell zur gemeinsamen Nutzung, ähnlich den in den USA dominierenden Ferienclub-Modellen.

 

Das Gerichtsurteil, so Experten, belebt das alte Modell nicht wieder, ebnet aber den Weg für dessen Modernisierung. Für ein Reiseziel, das mit Madeira, Kap Verde und der Südtürkei um die zunehmend anspruchsvollen europäischen Touristen konkurriert, zählt jedes Element regulatorischer Stabilität.

 

Mit diesem Urteil gewinnt das Timesharing-Geschäft auf den Kanarischen Inseln – eine der unsichtbaren Branchen des Inseltourismus – Zeit, Klarheit und vor allem Raum, sich neu zu erfinden.

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