Mittwoch, 12. August 2026
Maspalomas 24h | Zeitung aus Maspalomas und Süd-Gran Canaria
Die Wohnungsbehörde arbeitet an der neuen Mietbeihilfeverordnung und berücksichtigt dabei Vorschläge aus der Bevölkerung.

Die Wohnungsbehörde arbeitet an der neuen Mietbeihilfeverordnung und berücksichtigt dabei Vorschläge aus der Bevölkerung.

Maspalomas24h Mittwoch, 19

Alejandro Marichal: „Mit diesen Vorschlägen definieren wir Anforderungen, Fristen und den Umfang der Hilfe, denn nur so können wir echte, wirksame und unserer sozialen Realität angepasste Strategien entwickeln.“

Lucía Jiménez: „Der neue Rechtsrahmen garantiert, dass mehr arbeitende Familien, die in Mietwohnungen leben, von der Hilfe profitieren werden.“

 

Die Wohnungsabteilung des Stadtrats von San Bartolomé de Tirajana arbeitet an der neuen Verordnung zur Mietbeihilfe für Erst- und Dauerwohnungen. Dabei werden die im Rahmen der öffentlichen Anhörung eingereichten Vorschläge von Bürgern und politischen Gruppen berücksichtigt. Die neue Verordnung ändert zwei wichtige Punkte: Erstens entfällt die Mindesteinkommensvoraussetzung für die Beantragung von Beihilfe. Jede erwerbstätige Einzelperson oder Familie kann einen Antrag stellen, solange ihr Einkommen eine Höchstgrenze nicht überschreitet. Zweitens wird die für die Gewährung von Beihilfe maßgebliche Miete angehoben und an die aktuellen Mietpreise in der Gemeinde angepasst. Durch diese Änderungen können mehr Menschen von der Beihilfe profitieren, und sie wird besser an die Realitäten des aktuellen Wohnungsmarktes angepasst.

 

Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endete am 24. Oktober. Insgesamt gingen vier Vorschläge ein: drei von Einwohnern der Gemeinde und einer von der politischen Gruppe „Hablemos Ahora“ (Lasst uns jetzt reden). Während der öffentlichen Konsultationsphase gewährte das Wohnungsamt zehn Werktage Zeit, um Meinungen und Vorschläge – sowohl persönlich als auch online – zu sammeln. Die Beiträge wurden entgegengenommen und je nach ihrer technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit ganz oder teilweise berücksichtigt. „Einige davon sind bereits in den Entwurf eingeflossen“, bemerkte Jiménez und lobte die Beteiligung der Bevölkerung und das Interesse der sozialen Gruppen.

 

Die Abteilungsleiterin Lucía Jiménez erklärte: „Wir finalisieren derzeit den Verordnungsentwurf und den Strategischen Subventionsplan. Diese Dokumente werden voraussichtlich noch vor Jahresende dem Gemeinderat zur ersten Genehmigung vorgelegt.“ Jiménez betonte, dass diese Arbeit „es uns ermöglichen wird, einen zeitgemäßeren Rechtsrahmen zu schaffen, der besser an die soziale Realität der Gemeinde angepasst ist und sicherstellt, dass die Hilfen berufstätige Familien, die zur Miete wohnen, effektiver erreichen.“

 

In diesem Sinne erklärte der Erste Stellvertretende Bürgermeister, Alejandro Marichal: „In dieser zweiten Antragsrunde haben wir von Beginn des Prozesses an die Meinungen unserer Einwohner sowie Vorschläge von politischen Gruppen berücksichtigt. Ihre Vorschläge halfen uns, die Anforderungen, Fristen und den Umfang der Hilfen festzulegen, denn nur so können wir echte, wirksame und auf unsere soziale Realität zugeschnittene Maßnahmen entwickeln.“

 

Der Gemeinderat hat im Haushalt 2026 und im Haushalt 2027 jeweils 200.000 € bereitgestellt. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Mietbeihilfen für die Jahre 2025 und 2026, da die Rechnungen und Unterlagen für diese Beihilfen erst im Folgejahr bearbeitet und ausgezahlt werden. In der vorherigen Förderrunde profitierten 54 Familien mit einer Gesamtinvestition von 174.000 €. Durch den Wegfall der Einkommensgrenze kann die Zahl der Begünstigten in den kommenden Förderrunden, deren Bekanntgabe für Anfang 2026 erwartet wird, erhöht werden. Mit diesen Maßnahmen bekräftigt das Wohnungsamt sein Engagement für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum, die Sanierung von Wohnanlagen und die Unterstützung von Familien mit niedrigem Einkommen in der Gemeinde.

 

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