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Kriminalnachrichten im Süden Gran Canarias: Gefängnisstrafe wegen Handels mit Methamphetamin und Liquid Ecstasy gefordert

Kriminalnachrichten im Süden Gran Canarias: Gefängnisstrafe wegen Handels mit Methamphetamin und Liquid Ecstasy gefordert

YURENA VEGA - M24H Sonntag, 26. Oktober 2025

Das touristische Zentrum im Süden Gran Canarias, bekannt für seine Strände und sein Nachtleben, ist Schauplatz einer Anklage wegen eines schweren Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage formalisiert und die Eröffnung eines Prozesses vor dem Provinzgericht Las Palmas gegen den Spanier RER wegen Drogenhandels in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana beantragt.

Im Mittelpunkt steht eine Identifizierung, die die Nationalpolizei am 11. Mai 2023 in der Nähe der Avenida de Tirajana und der Avenida Ocho de Marzo, einem Gebiet mit hohem Verkehrsaufkommen und hoher sozialer Aktivität, durchgeführt hat. Der Bericht der Staatsanwaltschaft, zu dem Maspalomas24H Zugang hatte, beschreibt, dass die Festnahme erfolgte, als RER einen Rucksack mit einer kleinen Tasche mit der illegalen Ware sowie Bargeld bei sich trug. Die beschlagnahmten Substanzen, die analysiert wurden, sind hochriskant:

Methamphetamin: 10,84 Gramm dieser Droge mit einem Reinheitsgrad von 80,7 % wurden beschlagnahmt. GHB (Liquid Ecstasy): 18 Gramm dieser Substanz wurden gefunden, deren Menge unbekannt ist. Dasselbe gilt für 225 Euro in bar und Bruchteilen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus illegalen Verkäufen stammen. Der Gesamtmarktwert der Drogen beträgt 1.207,46 Euro, und die Staatsanwaltschaft behauptet, der Angeklagte habe sie mit dem klaren Ziel besessen, „nach dem Verkauf einen illegalen Gewinn zu erzielen und so die Gesundheit von Einzelpersonen und der Allgemeinheit zu gefährden“.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Vorfälle als Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit wegen des Handels mit Substanzen ein, die schwere Gesundheitsschäden verursachen. Sie beantragt daher, den Angeklagten RER zu vier Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.622 Euro zu verurteilen. Zusätzlich beantragt sie für die Dauer der Strafe den Ausschluss vom Wahlrecht. Mit diesem Verfahrensschritt wird das Provinzgericht voraussichtlich bald einen Termin für die mündliche Verhandlung anberaumen, die über Schuld oder Unschuld des Angeklagten in diesem Drogenhandelsfall im touristischen Süden Gran Canarias entscheiden wird.

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