Mittwoch, 15. April 2026
Maspalomas24h
Einem ecuadorianischen Mann, der beschuldigt wird, eine Niederländerin in Mogán sexuell missbraucht zu haben, drohen elf Jahre Gefängnis.

Einem ecuadorianischen Mann, der beschuldigt wird, eine Niederländerin in Mogán sexuell missbraucht zu haben, drohen elf Jahre Gefängnis.

YURENA VEGA - M24H Donnerstag, 11

Die Staatsanwaltschaft hat im Schnellverfahren beim Provinzgericht Las Palmas vorläufige Anklage erhoben und für die beiden Angeklagten MALA und JAOD jeweils eine elfjährige Haftstrafe wegen des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs beantragt. Die Vorfälle ereigneten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den frühen Morgenstunden des 11. April 30 in einem Geschäft im Einkaufszentrum Puerto Rico in der Gemeinde Mogán.

Der Anklageschrift zufolge traf das Opfer, eine 17-jährige Niederländerin, die beiden Angeklagten im Pub Energy, wo sie einen Teil des Abends mit ihnen tanzte. Irgendwann, so die Anklage, sei ihr der Angeklagte MALA in die Herrentoilette gefolgt und habe sie trotz der Weigerung des Opfers gegen die Wand gedrückt und sexuell missbraucht.

Nachdem die junge Frau die Toilette verlassen konnte, wurde sie laut Anklage vom anderen Angeklagten, JAOD, in der Damentoilette sexuell missbraucht. Während dieses zweiten Übergriffs, so die Anklage weiter, filmte der Angeklagte das Opfer mit seinem Mobiltelefon und stimmte der Löschung der Aufnahme erst zu, wenn die Minderjährige im Gegenzug zustimmte, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Die Anklage betont, dass das Opfer, das unter Schock stand, keinen Widerstand leistete.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Vorfälle als sexuelle Nötigung ein und betrachtet MALA und JAOD als Mittäter, obwohl sie klarstellt, dass es keine Beweise für eine vorherige Absprache zwischen den beiden zur Begehung der Übergriffe gibt. Daher fordert sie für jeden der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von elf Jahren sowie eine Reihe von Nebenmaßnahmen: absolutes Berufsverbot für die Dauer der Haftstrafe, ein 15-jähriges Kontakt- und Kommunikationsverbot für das Opfer sowie eine sechsjährige Bewährungsstrafe, die die Verpflichtung zur Teilnahme an Sexualerziehungs- und -trainingsprogrammen beinhaltet.

In Bezug auf die zivilrechtliche Haftung fordert die Staatsanwaltschaft, dass beide Angeklagten dem Opfer gemeinsam eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro für die erlittenen körperlichen und moralischen Schäden zahlen. Das Verfahren, das nun vor dem Provinzgericht anhängig ist, legt diese Schlussfolgerungen vorläufig fest. Die endgültige Feststellung der Haftung der Angeklagten obliegt dem Gericht, das nach der Verhandlung sein Urteil verkündet.

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