Mittwoch, 17. Juni 2026
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Wohnungsbau eröffnet die Nachbesserungsfrist für Antragsteller, die auf Mietbeihilfe warten

Wohnungsbau eröffnet die Nachbesserungsfrist für Antragsteller, die auf Mietbeihilfe warten

Maspalomas24h Montag, 10. März 2025

Lucía Jiménez: „Mit diesen Mietbeihilfen wollen wir die wirtschaftliche Belastung vieler berufstätiger Familien in der Gemeinde lindern“

Alejandro Marichal: „Wohnungsbau ist das Hauptanliegen unserer Nachbarn. Neben dieser Errungenschaft arbeiten wir an der Sanierung des bestehenden Wohnungsbestands und dem Bau von Sozialwohnungen.“

 

Die Wohnungsbaubehörde von San Bartolomé de Tirajana hat die Prüfungsfrist für die 145 eingegangenen Anträge auf Inanspruchnahme der Mietbeihilfe abgeschlossen. Diese Initiative wurde im November 2024 von der von Lucía Jiménez geleiteten Behörde ins Leben gerufen und verfügt über ein anfängliches Budget von 1 Million Euro für diese Ausschreibung. Jiménez weist darauf hin, dass der zugewiesene Betrag dazu dienen soll, „die Mietbelastung zu verringern und Familien und Berufstätigen in Not den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu gewährleisten“.

 

Nach Ablauf der Antragsfrist und Prüfung der eingegangenen Unterlagen hat das Ministerium die Liste der Personen veröffentlicht, die den Antrag berichtigen müssen. Von den 145 eingereichten Anträgen müssen 117 Personen die erforderlichen Unterlagen in ihrer Akte korrigieren bzw. ergänzen, um Anspruch auf diese Leistung zu haben. 25 Anträge wurden abgelehnt, drei Antragsteller entschieden sich für eine freiwillige Entlassung. Den zur Berichtigung Aufgeforderten steht eine Frist von 10 Werktagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, zur Einreichung der geforderten Unterlagen zur Verfügung.

 

Die Liste ist sowohl am schwarzen Brett in der elektronischen Zentrale des Stadtrats als auch auf der Website der Stadt verfügbar. Die darin aufgeführten Personen müssen die erforderlichen Unterlagen mithilfe eines Musterformulars vorlegen, das ebenfalls auf der Website der Stadtverwaltung verfügbar ist.

 

Gemäß den geltenden Bestimmungen gilt der Antrag als zurückgezogen, wenn die Unterlagen nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden, gemäß Artikel 68 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.

Der erste stellvertretende Bürgermeister, Alejandro Marichal, betont seinerseits das entschlossene Engagement der Wohnungsbaubehörde: „Wir sind uns bewusst, dass das Wohnen eines der Hauptanliegen unserer Bürger ist.“ Marichal betonte, dass mit dieser Maßnahme eines der Ziele des Gesetzgebers erfüllt werde und dass weiter daran gearbeitet werde, „die Sanierung des bestehenden Wohnungsbestands und den Bau von Sozialwohnungen Wirklichkeit werden zu lassen“.

 

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