Am kommenden Mittwoch wird das Provinzgericht über eine Frau richten, der Urkundenfälschung und Betrug vorgeworfen wird. Ihr wird zur Last gelegt, eine falsche Bankgarantie vorgelegt zu haben, um die Pacht eines Hotels im Süden Gran Canarias zu erhalten.
Die Beklagte MPOR fungierte als Vertreterin und Alleinverwalterin der Gesellschaft HTFG Canarias Group SCP, die im Juli 2013 mit der Firma Alessa Europa SL einen Pachtvertrag für die in einem Touristengebiet im Süden Gran Canarias gelegene Immobilie unterzeichnete.
Der Mietvertrag wurde auf fünf Jahre abgeschlossen und sah eine Miete von 27.000 Euro pro Monat vor, „vorbehaltlich der Stellung einer vorherigen Bankbürgschaft des Angeklagten in Höhe von zwölf Monatsraten“.
Den Angaben in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zufolge „hat der Angeklagte, um Zugang zum Betrieb des Hotels zu erhalten, aus der Motivation heraus, sich unrechtmäßig Gewinn zu verschaffen“, der Firma Alessa Europa SL im August 2013 eine Garantie der Bank Catalunya Caixa in Höhe von 346.680 Euro vorgelegt.
Der Mieter häufte außerdem Schulden bei der Sozialversicherung in Höhe von 118.000 Euro an
Die Staatsanwaltschaft betont, es handele sich „um ein völlig gefälschtes Dokument, das von der Angeklagten selbst oder auf ihren Wunsch hin durch einen Dritten gefälscht wurde, um sich dadurch den Status als Mieterin der Immobilie zu verschaffen.“
Zwischen September 2013 und Februar 2014, als der Mietvertrag endete, betrieb der Beklagte den Hotelbetrieb im Süden von Gran Canaria und blieb mit der Zahlung zahlreicher Monatsraten im Rückstand, die sich insgesamt auf 119.388 Euro beliefen.
Wie es in der Anklageschrift heißt, vernachlässigte er zudem seine Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung, wodurch laut einem Dekret vom April 118.107 Schulden in Höhe von 2015 Euro entstanden.
Die Staatsanwaltschaft stuft den Sachverhalt als Straftatbestand der Fälschung von Geschäftsdokumenten in Verbindung mit einer Straftat des Betrugs ein.
Die Anklage fordert eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie eine Entschädigung für das Hoteleigentum in Höhe von 237.495 Euro.











