Nach der Insolvenz der FTI Touristik haben Urlauber, die vor dem Sommer 2024 Reisen nach Maspalomas gebucht hatten, Probleme, ihre Reisekosten vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurückzubekommen. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, bietet der DRSF verschiedene Möglichkeiten, Pauschalreisende zu erreichen. Hierzu zählen beispielsweise E-Mail, PIN-Brief, Online-Registrierung, Kontaktaufnahme durch den Insolvenzverwalter sowie der Postweg. Diese Möglichkeiten sollten Betroffene nutzen, um ihre Rückerstattung zu erhalten.
Das Verfahren begann im September. Die ersten Rückerstattungen an betroffene Kunden begannen im August. Insolvenzverwalter Axel Bierbach hatte bereits bei der ersten Gläubigerversammlung im November von den geringen Chancen auf hohe Rückzahlungen berichtet. Es ist wichtig, die neuen Kontaktkanäle hervorzuheben, die durch das DSRF eingeführt wurden.
Das Auswärtige Amt hatte im Sommer 2024 angedeutet, dass die Verantwortung für die Rückführung und Betreuung betroffener Touristen bei der Tourismuswirtschaft und den Reiseversicherungsfonds liege, bei Bedarf aber auch konsularische Unterstützung geleistet werde, um eine sichere Rückkehr zu gewährleisten. Die Regierung habe auf die Genehmigung eines Forderungsverkaufs gehofft, da dies der kostengünstigste Weg sei, um Geld zurückzubekommen, bevor das Unternehmen Insolvenz anmeldete, sagte der Sprecher. FTI beschäftigt weltweit 11.000 Mitarbeiter und bietet Reisen zu über 40 Zielen weltweit an, darunter auch über seine 10.000 Agenturpartner in Deutschland.











