Die Abteilung für ökologischen Wandel, Kampf gegen den Klimawandel und Raumplanung der Regierung der Kanarischen Inseln hat nach Anhörung des Jagdrates der Kanarischen Inseln und des Cabildo von Gran Canaria die jährliche Jagdordnung genehmigt und die Gebiete festgelegt, in denen sie eingesetzt werden soll in dieser neuen Saison ab Juli 2024 betrieben werden kann. Gruppenjagden sind nicht gestattet und es muss ein Begleiter pro Jäger anwesend sein, wenn dieser unter 14 Jahre alt ist.
Im Süden der Insel ist die Jagd im Gebiet von wissenschaftlichem Interesse von Juncalillo del Sur (San Bartolomé de Tirajana) und im besonderen Naturschutzgebiet der Dünen von Maspalomas in der nahegelegenen Sicherheitszone Polvorín von Barranco Seco verboten die Grenze von Mesa, Lomo de los Galeones und Lomo de Santo.
Im Rest der Insel ist es im besonderen Naturschutzgebiet Los Tilos de Moya (Moya), im umfassenden Naturschutzgebiet Barranco Oscuro (Moya und Valleseco), in La Laguna (Valleseco) und im umfassenden Naturschutzgebiet verboten von Inagua, Ojeda und Pajonales (Dorf San Nicolás, Mogán und Tejeda), in der Finca de Osorio (Teror), von Las Salinas de Arinaga bis Bahía de Formas (Agüimes und Santa Lucía de Tirajana), im Corral de Los Juncos (Tejeda), in den Llanos de La Pez (Tejeda), in der Bandama Caldera (Santa Brígida).
Bei Wettbewerben, bei denen Wild freigelassen wird, dürfen nur auf der Insel vorkommende Wildarten verwendet werden und es muss nachgewiesen werden, dass sie aus ordnungsgemäß genehmigten Zuchtbetrieben stammen. Bei Wachteln muss darüber hinaus eine durch eine genetische Analyse belegte Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass es sich um eine gewöhnliche Wachtel handelt und keine Kreuzung mit japanischen Wachteln erfolgt ist.











