Montag, 18. Mai 2026
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Mogán aktualisiert die städtischen Taxivorschriften

Mogán aktualisiert die städtischen Taxivorschriften

Maspalomas24h Freitag, 03. Mai 2024

In der ordentlichen Sitzung des Mogán-Plenums an diesem Freitag, dem 3. Mai, wurde die Änderung der städtischen Verkehrsordnung zur Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung und die neueste Rechtsprechung genehmigt, wobei der Text aus Gründen der Wirksamkeit angepasst und an verschiedene Gerichtsurteile angepasst wurde sowie die Auseinandersetzung mit einigen Vorschlägen der Mogán Autotaxis-Genossenschaft.

 

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Die von der Regierungsgruppe (Gemeinsam für Mogán) und NC-BC und der Enthaltung der PSOE genehmigte Änderung entspricht den Grundsätzen einer guten Regulierung, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthalten sind . Auch auf die neuere Rechtsprechung zu Taxidienstleistern, sodass diese mit dem übrigen Rechtssystem und vor allem mit der spezifischen Gesetzgebung in Bezug auf den Taxidienst im Einklang steht.

 

Daher wird Artikel 103 geändert, um die Wirksamkeit und korrekte Definition der erforderlichen Dokumentation für den Austausch von Autotaxi-Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 13/2007 vom 17. Mai über die Straßenverkehrsordnung der Kanarischen Inseln zu gewährleisten. 

 

Artikel 104, der die physischen Eigenschaften der Fahrzeuge betrifft, die den Autotaxi-Dienst erbringen, weist einen Formulierungsfehler auf, weshalb er neben der Berücksichtigung der Bestimmung so geändert wird, dass er nicht zu Widersprüchen in Bezug auf Transparenz oder Scheibentönung führen kann in dieser Hinsicht für mehr Komfort bei Fahrzeugen sorgen.

 

Ebenso werden diesem Artikel neue Abschnitte hinzugefügt, die unter anderem besagen, dass Fahrzeuge mit einem Belegdrucker ausgestattet sein müssen, der für den Einsatz im Taxidienst zugelassen und zugelassen sein muss; mit einem Kartenladesystem (POS) und kann auch über jedes andere gleichwertige elektronische Ladesystem verfügen; Klimaanlage und/oder Klimatisierung; Sie können mit einem GPS-System ausgestattet sein; Sie können mit einer Sicherheitstrennwand zur Trennung von Fahrer und Benutzern ausgestattet sein, deren Eigenschaften den von den zuständigen Behörden festgelegten und genehmigten Anforderungen entsprechen. Sie können mit Kommunikationssystemen oder Sicherheitskameras ausgestattet sein; die Fahrzeugpolsterung muss in gutem Zustand sein; Die Durchführung von Änderungen am Fahrzeug, die sich auf dessen Eigenschaften auswirken, bedarf zusätzlich zur Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen der Genehmigungen, die von den zuständigen Stellen für Industrie und Verkehr abhängig sind, und muss mitgeteilt werden. an die Gemeindeverwaltung.

 

Andererseits wird Artikel 105 geändert, um die Fahrzeuge, die den Autotaxi-Dienst in Mogán anbieten, an das neue Unternehmensimage des Stadtrats sowie seine Logos anzupassen. Es wird auch eine Änderung von 136 vorgeschlagen, die sich auf die „Ausnutzung der Autotaxis-Lizenzanforderungen“ bezieht und einen neuen Abschnitt hinzufügt, in dem festgelegt wird, dass die bloße Vorlage der vorherigen Mitteilung zusammen mit der erforderlichen Dokumentation ein gültiger Titel für den Start sein wird der Aktivität ab dem Tag ihrer Präsentation.

 

Die Artikel 150 und 152 wurden geändert, um den Text an die unterschiedlichen Gerichtsurteile anzupassen, die zu den Voraussetzungen für die Zulassung zum Taxifahrer und insbesondere zur Berücksichtigung von Vorstrafen als Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ergangen sind. 

 

Schließlich wird 155 geändert und bezieht sich auf die Uniformen der Fahrer, womit auf die Anfrage der Autotaxis-Genossenschaft Mogán reagiert wird. Konkret wird vorgeschlagen, dass bei hohen Temperaturen das Tragen der Sommeruniform auch im Winter gestattet ist. Darüber hinaus werden bestimmte Kleidungsstücke definiert, da die bisher in der Verordnung aufgeführten Kleidungsstücke nicht mehr auf dem Markt sind.

 

Die Vereinbarung wird am Schwarzen Brett des Rathauses, auf der Website der Gemeinde sowie im Amtsblatt der Provinz für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen veröffentlicht, innerhalb dessen Interessenten die Akte prüfen und etwaige Ansprüche, die sie für fristgerecht halten, geltend machen können .

 

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