Beginn am Sonntag um 08.00:XNUMX Uhr
Die Situation betrifft das gesamte Inselgebiet oberhalb von 400 Metern über dem Meeresspiegel.
Das Abbrennen von Land- und Waldflächen, das Anzünden von Feuer in Schutzhütten, Campingplätzen und Erholungsgebieten sowie der Einsatz von Maschinen, die Funken, Verpuffungen oder elektrische Entladungen erzeugen, sind in Bergen und ländlichen Gebieten verboten.
Das Befahren von Waldwegen und -wegen ist außer für Anwohner und öffentliche Dienste nicht gestattet.
Das Cabildo von Gran Canaria hat über das Ministerium für Umwelt, Energie, Klima und Wissen unter der Leitung von Raúl García Brink eine Warnung vor der Gefahr von Waldbränden auf Gran Canaria ausgerufen, die am Sonntag, dem 08.00. Juli, um 30:400 Uhr beginnt. aufgrund der Episode hoher Temperaturen. Diese Situation betrifft das gesamte Inselgebiet oberhalb von XNUMX Metern über dem Meeresspiegel.
Die Direktion des Waldbrandverhütungs- und Löschplans von Gran Canaria-INFOGRAN hat diese Entscheidung auf der Grundlage der Vorhersagen der staatlichen Wetterbehörde (Aemet) in Anwendung der von der Generaldirektion erklärten Waldbrandgefahr-Alarmlage (INFOCA) getroffen für Sicherheit und Notfälle der Regierung der Kanarischen Inseln und des aktuellen Bundesstaates Gran Canaria.
In diesem Szenario bittet die Inselgesellschaft ihre Bürger, äußerste Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und die für diese Situationen festgelegten Präventionsmaßnahmen einzuhalten. Das Cabildo von Gran Canaria legt besonderen Wert darauf, dass man nicht auf Wegen oder Wegen fahren darf. Dies ist besonders wichtig, da im Brandfall die Gefahr groß ist, sich in abgelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen aufzuhalten.
Darüber hinaus ist das Anzünden von Feuer auf Freiflächen aller Art sowie auf dafür vorgesehenen Plätzen in Erholungsgebieten, Campingplätzen, Herbergen und Rastplätzen am Straßennetz verboten, wo es auch nicht genutzt werden darf. jede Art von tragbarem System.
Ebenso ist der Straßenzugang auf der GC-216, der Zufahrtsstraße nach Tamadaba, nicht gestattet, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Anwohner und der öffentlichen Dienste, und die Nutzung des Campingplatzes Llanos von La Mimbre und des Erholungsgebiets Tamadaba ist verboten.
Ebenso werden alle erteilten Genehmigungen für das Abbrennen von Stoppeln, Dauerweiden sowie Schnitt- und Forstresten vorübergehend ausgesetzt, solange die Gefährdungslage anhält.
Es ist auch nicht gestattet, im Gebirge und in ländlichen Gebieten im Umkreis von 400 Metern Maschinen und Geräte zu betreiben, deren Betrieb Verpuffungen, Funken oder Stromschläge erzeugt. Ebenso sind die Holzkohletätigkeit und der Einsatz von Feuer in der Bienenzucht sowie das Einbringen und Verwenden von pyrotechnischem Material verboten.
Und schließlich ist es verboten, brennende Gegenstände oder andere Materialien, die einen Brand verursachen könnten, wegzuwerfen oder zurückzulassen.











