Sonntag, 13. September 2026
Maspalomas 24h | Zeitung aus Maspalomas und Süd-Gran Canaria
Wann werden Urber oder Cabify in Maspalomas verfügbar sein? Die Taxilobby hat auch im Jahr 2026 noch beträchtlichen Einfluss.

Wann werden Urber oder Cabify in Maspalomas verfügbar sein? Die Taxilobby hat auch im Jahr 2026 noch beträchtlichen Einfluss.

Gara Hernández - M24h Mittwoch, 02

 

Die Mobilität von Touristen im Süden Gran Canarias basiert hauptsächlich auf drei Optionen: öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Mietwagen. Dies geht aus Daten vom Frühjahr 2026 hervor, die mit einer entscheidenden Debatte über die Verkehrsregulierung der Insel zusammenfallen: dem Rechtsstreit zwischen dem Inselrat und Fahrdienstvermittlern wie Uber und Cabify.

Im zweiten Quartal 2026 war das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel der öffentliche Nahverkehr (Bus, Straßenbahn, ohne Taxis) mit 27,60 % der Besucher. Dicht dahinter folgten Taxi oder ähnliches (27,39 %) und Mietwagen (25,56 %). Eine Aufschlüsselung der Daten nach Nationalität zeigt unterschiedliche Muster: Deutsche Touristen nutzen den öffentlichen Nahverkehr am häufigsten (30,30 %) und erkunden die Insel zudem am häufigsten zu Fuß (11,48 %).

Britische Touristen bevorzugen mit 39,80 % deutlich „Taxi oder Ähnliches“ und nutzen diese Option am häufigsten. Im Gegensatz dazu mieten sie am seltensten Fahrzeuge (12,57 %). Bei spanischen Touristen ist „Mietwagen“ mit 40,85 % die beliebteste Option und liegt damit deutlich über dem Durchschnitt. Öffentliche Verkehrsmittel folgen an zweiter Stelle (25,30 %).

Während Touristen diese Möglichkeiten nutzen, um die Insel zu erkunden, herrscht im Transportsektor erhebliche Rechtsunsicherheit, die das aktuelle Angebot in Gebieten wie Maspalomas infrage stellt. Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung des Inselrats von Gran Canaria gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) zur Überprüfung angenommen. Dieses Urteil hatte die Vergabe von zehn neuen Lizenzen für Mietwagen (VTC – Private Hire Vehicle) angeordnet. Kern des Konflikts ist die Anwendung des im kanarischen Gesetz 13/2007 festgelegten Verhältnisses von 1/30 (ein Mietwagen pro 30 Taxis), das den Markteintritt von Anbietern wie Uber und Cabify beschränken soll. Der Inselrat lehnte die Lizenzen auf Grundlage dieses Gesetzes ab und schützte damit den Taxisektor. Die Gerichte, sowohl in erster Instanz als auch im TSJC, entschieden jedoch 2024 und 2025 zugunsten der antragstellenden Unternehmen.

Der Rat der Kanarischen Inseln argumentiert, dass die Insellage strengere Beschränkungen als auf dem spanischen Festland rechtfertigt und dass regionale Regelungen Vorrang haben sollten. Der Oberste Gerichtshof muss entscheiden, ob die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der 2023 die 1/30-Grenze auf nationaler Ebene bestätigte, direkt auf die Kanarischen Inseln anwendbar ist oder ob die besonderen Gegebenheiten der Inseln eine gesonderte Prüfung erfordern.

Dieser Fall wird mit großem Interesse verfolgt, da in Gran Canaria über 4.000 Anträge für Fahrdienstvermittlungsdienste aufgrund der derzeit strengen Vorschriften anhängig sind. Das Urteil wird einen wichtigen Präzedenzfall für die Fähigkeit der Kanarischen Inseln schaffen, den Verkehrssektor und das zukünftige Mobilitätsmodell des Archipels eigenständig zu regeln – und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Fahrdienstvermittlungsbranche mehr Handlungsfreiheit in Touristengebieten wie Maspalomas fordert, während Taxis die Nachhaltigkeit ihres Angebots verteidigen.

 

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