Sonntag, 13. September 2026
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Wegen Vermögensverschleierung verurteilt, nachdem er ein Firmennetzwerk in Mogán aufgebaut hatte

Wegen Vermögensverschleierung verurteilt, nachdem er ein Firmennetzwerk in Mogán aufgebaut hatte

GARA HERNÁNDEZ - M24H Dienstag, 04

 

Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat in einem Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln ein Urteil gefällt und die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Geschäftsmanns aus Las Palmas wegen wiederholter Verstöße gegen die Sozialversicherung und Vermögensabschöpfung bestätigt. Die festgestellten Tatsachen verorten das Epizentrum der betrügerischen Machenschaften im Norden und Süden von Gran Canaria. Im Fokus stehen Vermögenstransaktionen und die Enteignung von Firmenvermögen im Zusammenhang mit der Touristengemeinde Mogán, wo der Angeklagte versuchte, Immobilien aus seinem Privatvermögen zu entfernen, um Vollstreckungsmaßnahmen der Zentralen Kasse der Sozialversicherung (TGSS) zu entgehen.

Der Oberste Gerichtshof hat unter Vorsitz des kanarischen Richters Manuel Marchena die Berufungsgründe der Verteidigung zurückgewiesen, die die Beweiswürdigung und die rechtliche Einordnung des Sachverhalts beanstandet hatten. Die Strafkammer bestätigt, dass die Schaffung dieser betrügerischen Unternehmensstruktur keine legitime Umstrukturierung zur Sanierung des Geschäftsbetriebs darstellte, sondern vielmehr ein vorsätzliches Komplott zum Betrug am Sozialversicherungssystem war, um die Vollstreckung von Ansprüchen und die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu verhindern. Die im Berufungsverfahren verhängten Freiheitsstrafen werden daher bestätigt: zwei Jahre für jeden der Sozialversicherungsbetrugsfälle, wobei die teilweise Wiedergutmachung des Schadens nach Einzahlung der Gelder als mildernder Umstand gilt, und eineinhalb Jahre für die Vermögensabschöpfung. Hinzu kommen die Millionen-Euro-Geldstrafen und das Berufsverbot für die Führung von Unternehmen.

Die Ermittlungen und die nachfolgenden Urteile des Provinzgerichts Las Palmas und des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) deckten eine systematische und vorsätzliche Steuerhinterziehung und Sozialversicherungssteuerhinterziehung auf. Die Vorgehensweise bestand darin, sukzessive verschiedene Unternehmen im Baugewerbe zu gründen und dabei aufgrund nicht gezahlter Löhne Millionen Euro an Sozialversicherungsschulden anzuhäufen. Nachdem der Angeklagte mit Unternehmen wie Promor 2009 SL und Dirección 001 operiert hatte und ihm aufgrund von Insolvenz und Verlusten mit negativem Eigenkapital die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie die Feststellung der gesamtschuldnerischen Haftung als Alleinverwalter drohten, gründete er eine dritte Briefkastenfirma.

Um die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit denselben materiellen und personellen Ressourcen zu gewährleisten, jedoch ohne die aufgelaufenen Verbindlichkeiten zu übernehmen, wurde der Verkauf von Maschinen, Gerüsten, Fahrzeugen und Werkzeugen im Wert von über 44.000 € durch einfache Buchungssätze und Kreuztabellen simuliert, die nie tatsächlich bezahlt wurden. Zu diesem strategischen Schritt gehörte auch die formelle Ernennung seiner Ehefrau zur alleinigen Geschäftsführerin der neuen Firma, während der Hauptangeklagte die faktische Kontrolle über das Unternehmen behielt. Gleichzeitig übertrug der Geschäftsmann, in der klaren Absicht, die berechtigten Erwartungen der spanischen Sozialversicherung (TGSS) hinsichtlich der Einziehung von Beiträgen zu vereiteln, einen in der Gemeinde Mogán gelegenen, im Grundbuch eingetragenen Bungalow für einen aufgeschobenen Preis von 240.000 € an die neue Briefkastenfirma. Bei der Unterzeichnung vor dem Notar wurde lediglich ein geringfügiger Betrag gezahlt, wodurch sein verfügbares Privatvermögen aufgebraucht wurde.

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