Der Stadtrat von San Bartolomé de Tirajana hat die Sanierung des Industrieparks T-1 in El Tablero durch die technische Genehmigung seines Stadtentwicklungsplans freigegeben. Die in diesem Monat bestätigten Umweltverträglichkeitsberichte eröffnen eine 45-tägige öffentliche Konsultationsphase. Der Stadtrat will damit die jahrzehntelange rechtliche Lähmung und den fehlenden Rechtsschutz für eine Gruppe langjähriger Grundstückseigentümer beenden, die in einer Art Schwebezustand unbebauter Grundstücke gefangen sind. Die Entscheidung der Stadtverwaltung schließt Untätigkeit in der Stadtplanung aus. Die lokalen Behörden setzen angesichts der Wohnungskrise, die den Tourismussektor des Archipels schwer beeinträchtigt, auf einen entschlossenen Transformationsprozess.
Der endgültige Plan aktiviert die sogenannte Alternative Zwei. Diese Option ändert den Flächennutzungsplan, um ein Stadterneuerungsgebiet auszuweisen. Die neue Zoneneinteilung legalisiert bestehende Sportplätze und Grünflächen. Eigentümer können ihre Eigentumsrechte im Grundbuch eintragen lassen. Der Plan ermöglicht die Erteilung von Baugenehmigungen für Wohngebäude. Der Stadtrat argumentiert, dass die wirtschaftliche Revitalisierung des Stadtgebiets die damit verbundenen Kosten rechtfertigt. Die Planer begründen den technischen Eingriff mit dem dringenden Bedarf an Bauland in einer Region, die stark vom Tourismus geprägt ist.
Das Regelwerk orientiert sich am Bebauungsplan der Insel Gran Canaria. Dieser stuft das Gebiet gemäß der Kategorie C.1.1 als städtisches Gebiet ein. Fachexperten weisen darauf hin, dass diese höhere Einstufung lediglich als Richtwert zu verstehen ist. Die lokalen Bauvorschriften gewährleisten die Kompatibilität mit den Richtlinien des Sonderraumplans für die Tourismusentwicklung der Insel. Die sektoralen Vorschriften legen das Stadtzentrum von El Tablero als reines Wohngebiet fest. Das Projekt zielt darauf ab, degradierte Flächen am Stadtrand zu sanieren. Die Stadtplanungsbehörde beabsichtigt, die negativen optischen Auswirkungen von Brachflächen innerhalb des bebauten Wohngebiets zu beseitigen.
Umweltauflagen schreiben ein strenges Protokoll zur Feinstaubkontrolle während der Bauarbeiten vor. Bauunternehmen müssen die Feinstaubfraktionen (PM10 und PM2.5) kontinuierlich mit automatisierten Messsystemen überwachen. Technische Richtlinien fordern den Einsatz von physischen Barrieren, Schutznetzen und die systematische Besprühung mit Verdunstungszusätzen, wenn die Sicherheitsgrenzwerte überschritten werden. Die Spezifikationen berücksichtigen die in der Technischen Anweisung zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Einatmen von kristallinem Siliziumdioxid festgelegten Grenzwerte. Die Anforderungen legen den maximal zulässigen Feinstaubgehalt auf 0,05 Milligramm pro Kubikmeter fest. Transportfahrzeuge müssen mit luftdichten Planen abgedeckt sein. Für Materialzuschnitte sind überdachte und isolierte Gebäude erforderlich.
Der Stadtrat hat besondere Auflagen zum Schutz der Tierwelt rund um Maspalomas erlassen. Die Verordnung verbietet ausdrücklich das Füttern von streunenden Katzen und Tauben im gesamten Gebiet. Die Ansiedlung neuer Katzenkolonien ist ebenfalls untersagt, um den ökologischen Druck auf einheimische Arten zu minimieren. Bauunternehmen dürfen in Grünanlagen keine chemischen Herbizide einsetzen. Bei der Außenpflege werden ökologische Gartenbautechniken und wassersparende Pflanzen bevorzugt. Der Sicherheitsplan verbietet den unkontrollierten Einsatz von Pestiziden und Rodentiziden. Die Stadtverwaltung möchte das Risiko von Sekundärvergiftungen bei der Küstenvogelwelt verringern.
Die Stadterneuerung erfordert die strikte Einhaltung des kanarischen Klimaschutz- und Energiewendegesetzes. Die Richtlinien schreiben vor, dass zukünftige Wohngebäude durch die flächendeckende Installation von Photovoltaikanlagen einen möglichst hohen Grad an Energieautarkie erreichen müssen. Bei Bauprojekten müssen in der Herstellungsphase besonders langlebige und emissionsarme Materialien zum Einsatz kommen. Die Fassaden werden so gestaltet, dass sie sich harmonisch in die Landschaft einfügen und mit nicht reflektierenden Farben gestaltet sind. Der Stadtrat wird von den beauftragten Unternehmen gültige Umweltzertifizierungen verlangen. Die Verordnung sieht Strafen für die Verwendung auffälliger Farben vor, die das ästhetische Erscheinungsbild des traditionellen Stadtzentrums von El Tablero beeinträchtigen.
Das archäologische Protokoll sieht eine automatische Arbeitsunterbrechung bei zufälligen Funden im Untergrund vor. Erdarbeiten werden sofort eingestellt, wenn präkolumbische Überreste gefunden werden. Bauunternehmen melden alle Vorfälle gemäß den regionalen Gesetzen dem Kultur- und Geschichtsamt des Inselrats von Gran Canaria. Die Arbeiten werden tagsüber durchgeführt, um die Lärmbelästigung zu minimieren. Bauträger entschädigen Anwohner finanziell für vorübergehende Änderungen an Zäunen oder wichtigen Versorgungsanschlüssen. Die Stadtplanungsbehörde ist bestrebt, die Infrastrukturprojekte innerhalb kurzer Zeit abzuschließen, um etwaige Bedenken der Anwohner auszuräumen.











