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Deutscher Tourist wegen sexuellen Übergriffs in Playa del Inglés angezeigt

Deutscher Tourist wegen sexuellen Übergriffs in Playa del Inglés angezeigt

Gara Hernández - M24h Donnerstag, 25. Juni 2026

Die Gerichte im Süden Gran Canarias stehen vor der Aufklärung eines schweren Verbrechens, das die sexuelle Freiheit und Integrität in einem der wichtigsten Touristengebiete des Archipels unmittelbar verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Schlussplädoyers formell beim Untersuchungsgericht Nr. 3 in San Bartolomé de Tirajana eingereicht. Die Anklage richtet sich gegen die Angeklagte, MS, eine deutsche Staatsangehörige, für die eine zehnjährige Haftstrafe wegen des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs gefordert wird.

Die Ereignisse, die Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen sind, ereigneten sich in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember 2022. Der Verdächtige befand sich auf Gran Canaria, nachdem er von seiner Freundin, dem Opfer AJL, offiziell eingeladen worden war, einige Urlaubstage in ihrem Privathaus in San Bartolomé de Tirajana zu verbringen. Laut Staatsanwaltschaft verbrachten die beiden einen Abend in einer bekannten Bar im deutschen Stil, die sich im Einkaufszentrum Sandía in diesem südlichen Touristenort befindet.

Die von der Staatsanwaltschaft detailliert dargestellte Sachverhaltsrekonstruktion ergibt, dass das Opfer während ihres Besuchs im Nachtclub zwei oder drei Cocktails konsumierte und außerdem mehrere Schnäpse mit der Angeklagten teilte. Nach ihrer Rückkehr nach Hause gab AJL an, sich aufgrund des hohen Alkoholkonsums unwohl gefühlt zu haben. Aus diesem Grund ging die Frau direkt in ihr Schlafzimmer, zog sich aus und legte sich nur mit einem T-Shirt und Unterwäsche bekleidet auf ihr Bett, um zu schlafen.

Der Angeklagte, MS, betrat unverzüglich das Schlafzimmer seiner Gastgeberin und setzte sich auf die Bettkante. Obwohl das Opfer ihn ausdrücklich aufforderte, das Zimmer zu verlassen und in ihr eigenes Bett zu gehen, schlief sie aufgrund ihres Rauschzustands innerhalb weniger Augenblicke tief ein. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Angeklagte habe in vollem Bewusstsein und mit der Absicht gehandelt, seine Freundin sexuell zu missbrauchen. Zu diesem Zweck habe er angeblich die Tatsache ausgenutzt, dass die Frau bewusstlos war – ein Zustand latenter chemischer Betäubung, der sie körperlich völlig außer Gefecht setzte und sie daran hinderte, sich zu wehren oder zu verteidigen.

Die Anklageschrift führt aus, dass der Ausländer die Frau ohne ihre Einwilligung am ganzen Körper berührte, insbesondere ihre Brüste. Anschließend zog er ihr die Unterwäsche aus, führte seine Finger in ihre Vagina und ihren Anus ein und verübte Oralsex an ihr. Im weiteren Verlauf des Übergriffs spreizte der Angeklagte die Beine der Frau und versuchte, mit seinem Penis in ihre Vagina einzudringen, was ihm jedoch nicht gelang.

Die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten von MS alle Tatbestandsmerkmale einer sexuellen Nötigung gemäß Artikel 178.2 und 179 des spanischen Strafgesetzbuches erfüllt. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Ereignisse nach der Reform des spanischen Organgesetzes 10/2022 vom 6. September zu beurteilen sind, die zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits in Kraft war. Da die Angeklagte nicht vorbestraft ist und keine mildernden oder erschwerenden Umstände vorliegen, beantragt die Staatsanwaltschaft eine hohe Freiheitsstrafe.

Die von der Staatsanwaltschaft des Gerichtsbezirks San Bartolomé de Tirajana beantragten Maßnahmen umfassen den uneingeschränkten Schutz des Opfers nach Verbüßung der Haftstrafe. Neben dem endgültigen Ausschluss des Angeklagten von der Bekleidung öffentlicher Ämter fordert das Dokument eine strikte Kontaktverbotsverfügung, die ihm jeglichen Annäherungsversuch an AJL auf mindestens 500 Meter untersagt. Dieses Kontaktverbot gilt für die Wohnung der Frau, ihre Schulen, Arbeitsplätze und alle öffentlichen Orte, die sie regelmäßig aufsucht. Ebenso wird für die Dauer von zehn Jahren ein vollständiges Verbot jeglicher Kommunikation mit ihr auf elektronischem, telematischem, schriftlichem, mündlichem oder visuellem Wege verhängt.

Die Staatsanwaltschaft fügt hinzu, dass der deutsche Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe für zehn Jahre unter Bewährung gestellt werden muss. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung fordert die Staatsanwaltschaft, dass MS dem Opfer 10.000 € Schadensersatz für die erlittenen schweren immateriellen Schäden zahlt. In dem Schriftsatz wird ausdrücklich beantragt, dass das Gericht anordnet, dass auf diesen Betrag ab dem Urteilsdatum gesetzliche Zinsen zuzüglich zwei Prozentpunkte anfallen, um dem Opfer, das alle ihm zustehenden zivilrechtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft hat, eine finanzielle Entschädigung zu gewährleisten.

 

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