Samstag, 11. Juli 2026
Maspalomas24h | Zeitung aus Maspalomas und Süd-Gran Canaria
Er wurde in Maspalomas wegen Drogenhandels festgenommen; die Drogen werden vernichtet, mit Ausnahme etwaiger biologischer Proben.

Er wurde in Maspalomas wegen Drogenhandels festgenommen; die Drogen werden vernichtet, mit Ausnahme etwaiger biologischer Proben.

Gara Hernández - M24h Samstag, 27. Juni 2026

Die Justizbehörden im südlichen Bezirk von Gran Canaria erzielen Fortschritte bei der Verfolgung von Drogenhändlerringen, die in den Touristengebieten der Region aktiv sind. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Strafanträge in einem Strafverfahren wegen eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit formalisiert und fordert für jeden der Angeklagten eine individuelle Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Die Staatsanwaltschaft verbindet ihren Antrag auf Freiheitsstrafe mit einer strengen wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Komponente. Konkret fordert sie eine Geldstrafe in Höhe von 3.496 € für die Angeklagten. Darüber hinaus beantragt sie als zusätzliche Maßnahme einen besonderen Ausschluss von der Bekleidung öffentlicher Ämter für die gesamte Dauer der eigentlichen Freiheitsstrafe.

Der Entwurf der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sieht Mechanismen zur rechtlichen Entschädigung vor, falls die Angeklagten zahlungsunfähig werden oder die verhängte Geldstrafe nicht entrichten. Im Falle der Nichtzahlung der festgesetzten Geldstrafe sieht die Staatsanwaltschaft vor, dass die Angeklagten unverzüglich subsidiär strafrechtlich verfolgt werden. Diese Zwangsmaßnahme hätte eine obligatorische Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Folge, sofern sie nach den Bestimmungen des Artikels 53.3 des Strafgesetzbuches zulässig ist.

Bezüglich des bei der Polizeiaktion im Süden der Insel sichergestellten Materials hat die Staatsanwaltschaft formell die endgültige Einziehung aller beschlagnahmten Drogen beantragt. Ziel des Gerichts ist es, die Sendung gemäß den geltenden Vorschriften angemessen zu behandeln. 

Zu diesem Zweck fordert das Dokument die zuständigen Behörden auf, die Droge unverzüglich zu vernichten und dabei vorsorglich eine biologisch ausreichende Kontrollprobe zu sichern. Dieser chemische Rückstand wird sicher aufbewahrt, um Gegenanalysen, Gutachten oder etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten gemäß den Artikeln 127 und 374 des geltenden Strafgesetzbuches zu gewährleisten.

Die Klärung des Strafverfahrens vor dem Gericht von San Bartolomé de Tirajana erfordert auch die Ermittlung der Kosten des zur Aufklärung des Falles eingesetzten Justizapparats. Die Staatsanwaltschaft beantragt abschließend, dass die Angeklagten die während der Ermittlungs- und Hauptverhandlungsphase entstandenen Kosten tragen. Dieser Kostenanspruch stützt sich ausschließlich auf Artikel 123 des spanischen Strafgesetzbuches, der die Kosten des Verfahrens den für die Straftat strafrechtlich Verantwortlichen zuweist.

 

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