Die zweite Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas de Gran Canaria wird einen italienischen Staatsbürger, dessen Initialen SC lauten, wegen einer Reihe von gewalttätigen Übergriffen und Misshandlungen an seiner ehemaligen Partnerin im Süden Gran Canarias anklagen. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft belegen ein äußerst schweres Vorstrafenregister, das durch wiederholte Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gekennzeichnet ist, die der Angeklagte trotz mehrerer rechtskräftiger Urteile von Gerichten der Insel begangen hat. Die untersuchten Vorfälle ereigneten sich im Gerichtsbezirk San Bartolomé de Tirajana, dem Wohnort des Opfers.
Das Martyrium der Frau, deren Initialen RBdM lauten, verschlimmerte sich in den frühen Morgenstunden des 29. September 2024 dramatisch. Laut Anklage nutzte der Angeklagte sein Mobiltelefon, um eine Reihe von Textnachrichten und Sprachnachrichten mit erniedrigenden Beleidigungen, verächtlichen Bemerkungen und expliziten Morddrohungen zu versenden, mit der klaren Absicht, sie zu terrorisieren und zu demütigen. Die Aufnahmen enthielten Ausdrücke wie „Warte nur, bis ich dich kriege, ich schlage dich so hart, dass dein Kopf explodiert“ und „Ich bringe dich um“, was bei dem Opfer tiefe Verzweiflung und Angst auslöste.
Die eskalierende Gewalt eskalierte in den frühen Morgenstunden des 2. Oktober 2024, als SC die Frau aufforderte, zu ihm nach Hause in der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana zu kommen. Im Verlauf eines heftigen Streits packte der Angeklagte sie an den Haaren, warf sie auf die Matratze und schlug ihr wiederholt ins Gesicht. Infolge der Misshandlungen erlitt das Opfer Prellungen im Wangenbereich, Nasenabschürfungen, Kieferschmerzen und Hämatome am linken Oberschenkel, die eine ärztliche Behandlung und zehn Tage Genesungszeit erforderlich machten.
Der körperliche Übergriff eskalierte am folgenden Morgen, als der Angeklagte seine Ex-Partnerin zwang, ihre privaten Nachrichten einzusehen. Nachdem er sie gezwungen hatte, ihm den Inhalt ihres Handys zu zeigen, drohte er ihr und warnte sie, dass sie für jede SMS, die ein anderer Mann ihr schickte, einen Schlag bekommen würde. Unmittelbar danach zerrte er die Frau an den Haaren ins Schlafzimmer und sagte: „Jetzt werden wir miteinander schlafen, koste es, was es wolle.“ Dort entkleidete er sie gewaltsam, fesselte sie, indem er ihre Beine trotz ihres heftigen Widerstands spreizte, und vergewaltigte sie, bis er ejakulierte. Damit beging er den Straftatbestand der schweren sexuellen Nötigung.
Das Besondere an diesem Fall ist die Unwirksamkeit früherer Strafverfahren hinsichtlich der Verhinderung des Verhaltens des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft beruft sich förmlich auf den mildernden Umstand der Rückfallkriminalität, gestützt auf vier rechtskräftige Urteile aus den Jahren 2018 bis 2024 wegen Körperverletzung und Bedrohung von Frauen. Besonders hervorzuheben ist ein Urteil des Gerichts in Telde vom 10. Mai 2024, das eine sechsmonatige Haftstrafe vorsah, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, als der Angeklagte die neuen Übergriffe beging. Seit dem 7. Oktober 2024 befindet sich der Täter wegen dieser Taten in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Prozess eine Gesamtstrafe von 16 Jahren Haft, aufgeteilt in 14 Jahre wegen sexueller Nötigung mit Penetration der Partnerin, ein Jahr wegen Bedrohung und ein weiteres Jahr wegen Körperverletzung im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt. Zusätzlich fordert sie 30 Tage Hausarrest wegen ungerechtfertigter Belästigung. Weiterhin beantragt sie ein absolutes Kontaktverbot zum Opfer innerhalb eines Radius von 500 Metern für insgesamt 28 Jahre, acht Jahre anschließende Bewährungszeit sowie ein 15-jähriges Berufsverbot für alle Berufe, die mit dem Umgang mit Minderjährigen verbunden sind.











