Der exklusive Ferienort Meloneras wurde unerwartet zum Schauplatz eines komplexen Zivilstreits, der von Gerichten in Nordspanien entschieden werden musste. Die Dritte Kammer des Provinzgerichts Navarra hat entschieden, dass das Lopesan Costa Meloneras Resort & SPA einer Gästin, die sich bei einem Sturz im Außenbereich des Restaurants schwere Verletzungen zugezogen hatte, keinerlei Entschädigung schuldet. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Gerichts erster Instanz Nr. 1 von Pamplona, das die Schadensersatzklage der betroffenen Gästin abgewiesen hatte. Diese hatte das Hotel für den Unfall während des Abendessens verantwortlich gemacht.
Die Klägerin argumentierte in ihrer Berufung, dass die ästhetische Gestaltung des mit einem Selbstbedienungssystem ausgestatteten Hotelrestaurants ein unnötiges und unvorhersehbares Risiko für die Gäste darstellte, die ihr Essen abholten. Laut ihrer Aussage ereignete sich der Unfall, als sie mit dem Essen in der Hand vom Buffet zu ihrem Familientisch ging. Beim Gehen an einem großen Zierkübel vorbei stolperte sie über die umlaufende Stufe des Blumenbeets, verlor das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Dabei zerbrachen die Teller, die sie trug, und eine Sehne wurde durchtrennt. Die Verteidigung der Touristin argumentierte, dass die Brauntöne des Bodens und des Kieses identisch seien, es keine Geländer zwischen den beiden Bereichen gebe und der gleichzeitige Zustrom von Gästen es unmöglich gemacht habe, die Unebenheit des Bodens zu bemerken.
Das Gericht wies alle Berufungsgründe zurück und stellte fest, dass die Verantwortung für die Entscheidungen eines volljährigen und geschäftsfähigen Menschen bei diesem selbst liegt, basierend auf seinen Handlungen, und dass dem Hotelpersonal weder Fahrlässigkeit noch Unterlassung vorzuwerfen war. Video- und Fotoaufnahmen aus dem Restaurant belegten eindeutig, dass der Pflanzkübel durch die Außenbeleuchtung optimal ausgeleuchtet und vollständig sichtbar war. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass die betroffene Person nicht den breiten, gut zugänglichen und für die Öffentlichkeit vorgesehenen Fußweg benutzte, sondern stattdessen eine unlogische Abkürzung durch eine extrem schmale Sackgasse zwischen der Tischreihe und der Vegetation wählte – einen Bereich, der in keinerlei Zusammenhang mit dem normalen Fußgängerverkehr steht.
Das Gericht von Navarra führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das spanische Zivilrecht keine Gefährdungshaftung vorsieht. Dies bedeutet, dass allein das Erleiden eines Schadens in einem Gewerbebetrieb nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Unfälle in Gastronomiebetrieben fallen unter die allgemeinen Risiken des Alltags und die kleineren Missgeschicke, die jeder Bürger ertragen muss. Da in der Gestaltung des Speisesaals von Meloneras kein außergewöhnliches oder ungewöhnliches Risiko festgestellt wurde, verurteilte das Gericht den Kläger zudem zur Übernahme aller im Berufungsverfahren entstandenen Kosten.











