El Kanarisches Sonderzonenkonsortium (ZEC) hat Licht auf eine der häufigsten operativen Zweifel der multinationale Unternehmen im Tourismussektor mit Sitz im Süden Gran CanariaDurch einen Beschluss seines Präsidenten, Pablo Andrés HernándezDie Agentur hat ein Schlüsselkriterium festgelegt: Unternehmen, die zur Vermarktung touristischer Dienstleistungen berechtigt sind und als Vermittler fungieren dürfen, können über den Archipel hinaus expandieren durch einfache dauerhafte Einrichtungen ohne die Notwendigkeit, förmlich Niederlassungen zu gründen. Dieser rechtliche Vorteil geht jedoch mit strengen Buchhaltungs- und Zollkontrollen einher, um die Interessen der Kunden zu schützen. „Prinzip der geographischen Wasserdichtheit“.
Für Reiseveranstalter, Hotelketten und digitale Vermittlungsagenturen mit Sitz in wichtigen Zentren wie Playa del Inglés o Meloneras —die den günstigen Steuersatz von 4 % KörperschaftssteuerDiese Klarstellung ebnet den Weg für die Erschließung ausländischer Märkte. Die Begründung der Resolution bekräftigt jedoch, dass der Steuerschutz der ZEC an der Küste der Kanarischen Inseln endet: Jegliche physische oder menschliche Infrastruktur auf der Iberischen Halbinsel oder dem Festland wird nach dem regulären Steuerregime besteuert und muss bei internen Transaktionen Marktpreise anwenden.
Die anonym geführte Rechtsanfrage warf die Frage auf, ob ein auf touristische Dienstleistungen, Vermittlung und Marktanalysen für internationale Reiseziele spezialisiertes ZEC-Unternehmen das aufwendige Verfahren zur Gründung von Niederlassungen für die Rechnungsstellung im Ausland benötigt. Rundschreiben 2/2023 des VerwaltungsratsDas Konsortium bestätigt, dass die Eröffnung nicht-formalisierter Dauerniederlassungen eine durchaus legitime Alternative darstellt und den bürokratischen Aufwand für die Internationalisierung lokaler Tourismusagenturen drastisch reduziert.
Die Frist für die Aktivierung dieser Strukturen ist strikt. Hotel- und Tourismusunternehmen im Süden der Insel müssen dem Verwaltungsrat der ZEC die Eröffnung jeder festen Niederlassung im Ausland innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von einem Monat nach deren Gründung schriftlich mitteilen. Dieser Bericht dient der aktuellen Erfassung aller Satellitenbetriebe, die im Niedrigsteuer-Ökosystem der Kanarischen Inseln angesiedelt sind.
Trotz der flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten außerhalb der Inseln setzt die ZEC strenge finanzielle Sicherheitsvorkehrungen um, um eine künstliche Gewinnverlagerung zu verhindern. Gemäß Artikel 31 und 44 des Gesetzes 19/1994 sind die Betreiber verpflichtet, eine strikte Trennung der Buchführung ihrer ausländischen Niederlassungen zu gewährleisten. Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft muss eine detaillierte Aufschlüsselung der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, aus der die Zuordnung der außerhalb des Archipels erzielten Gewinne hervorgeht.
Der entscheidende Punkt für Tourismusunternehmen liegt in der Verrechnungspreisgestaltung für interne Konzerndienstleistungen. Leistungen wie Marktanalysen, Kundenbetreuung und Vor-Ort-Unterstützung, die zwischen Büros im Süden Gran Canarias und Niederlassungen im Ausland erbracht werden, müssen zu ihrem üblichen Marktpreis bewertet werden. Auf diese Weise stellen das ZEC-Konsortium und die Steuerinspektion sicher, dass multinationale Konzerne ihre in regulären Steuerzonen erzielten Gewinnmargen nicht auf den vorteilhaften ermäßigten Steuersatz von 4 % auf den Inseln übertragen und somit das Gleichgewicht des kanarischen Wirtschafts- und Steuerregimes (REF) wahren.











