Der Rechtsschutz des sensibelsten Ökosystems im Süden Gran Canarias wird einer entscheidenden technischen Reform unterzogen, um die Rechtssicherheit zu stärken. Der Inselrat von Gran Canaria wird die Erstellung und Bearbeitung des Naturschutzplans (Natural Resources Management Plan, PORN) für das Naturschutzgebiet Dünen von Maspalomas einleiten. Diese institutionelle Initiative trägt dem dringenden Bedarf an einem Rechtsrahmen Rechnung, der der etablierten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entspricht, damit die 1994 per Regionalgesetz eingeführte Neuklassifizierung des Gebiets vollständig umgesetzt werden kann.
Die Resolution bestimmt den Inselrat als zuständige Stelle für die Förderung von Umweltrichtlinien durch sein Ministerium für Raumordnung und Landschaft. Der vom Planungsdienst erstellte technische Zeitplan sieht eine Bearbeitungszeit von etwa 17 Monaten vor. In diesem Zeitraum durchläuft das Dokument wichtige Phasen, von der ersten Analyse und Diagnose des Gebiets über die Ausarbeitung von Vorentwürfen und deren öffentlicher Konsultation bis hin zum endgültigen Text. Die fachliche Leitung der Arbeiten obliegt direkt den Mitarbeitern des zuständigen öffentlichen Dienstes der Insel.
Die Verwaltungsmaßnahme des Cabildo aktiviert automatisch strenge Schutzmaßnahmen für das Gebiet innerhalb des Naturschutzgebietes. Diese basieren sowohl auf kanarischem Recht als auch auf dem spanischen Gesetz über Naturerbe und Biodiversität. Gemäß diesem Rechtsrahmen ist jede Maßnahme verboten, die die physischen, geologischen oder biologischen Eigenschaften des Dünengebiets wesentlich verändert und die Schutzziele des Plans gefährden könnte. Jeder Eingriff in das Schutzgebiet bedarf einer obligatorischen positiven Stellungnahme der Umweltbehörde von Gran Canaria, die diese innerhalb von maximal neunzig Tagen ausstellen muss.
Mit der Unterzeichnung durch die Inselrätin für Raumordnung und Landschaft, Inés Miranda Navarro, wird das Verfahren zur Bürgerbeteiligung und institutionellen Konsultation offiziell eröffnet. Ab dem Tag nach dieser Veröffentlichung haben interessierte Organisationen und Privatpersonen einen Monat Zeit, ihre Meinungen und technischen Vorschläge über die von der Verwaltung bereitgestellten Webseiten einzureichen. Da es sich hierbei um einen Verfahrensschritt zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit und des Managements der natürlichen Ressourcen des Tourismusgebiets handelt, ist die Vereinbarung nicht durch ordentliche Verwaltungsbeschwerden anfechtbar, wodurch der Beginn des Verfahrens vor unmittelbaren Hindernissen geschützt ist.











