Die Staatsanwaltschaft hat dem Zweiten Senat des Provinzgerichts Las Palmas ihre vorläufigen Schlussfolgerungen im Fall JLSF vorgelegt. Dem Angeklagten werden mehrere Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt im Süden der Insel zur Last gelegt. Er befindet sich seit dem 13. Mai 2024 in Untersuchungshaft, nachdem er dem Gericht für Gewalt gegen Frauen Nr. 1 in San Bartolomé de Tirajana vorgeführt wurde. Ihm drohen insgesamt 13 Jahre Haft wegen schwerer sexueller Nötigung, Bedrohung und mehrfacher Körperverletzung.
Die im Bericht der Staatsanwaltschaft geschilderten Ereignisse begannen in der Nacht des 9. Mai 2024 in dem Haus, in dem das Paar seit fünf Monaten zusammenlebte. Laut Anklage zwang der Angeklagte das Opfer unter strenger Kontrolle und Dominanz zum Konsum von Crack-Kokain und verging sich anschließend sexuell an ihr durch vaginale, anale und orale Penetration, wobei er die verbale Ablehnung der Frau bewusst ignorierte. Die vorläufigen Schlussfolgerungen betonen die Absicht des Angeklagten, das Opfer zu objektivieren, und seine völlige Missachtung ihres fehlenden Einverständnisses.
Der Fallablauf verzeichnet einen zweiten kriminellen Vorfall am Nachmittag des Folgetages am Strand von Meloneras. Dort provozierte der Angeklagte, in Begleitung eines gemeinsamen Bekannten, eine erniedrigende Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit, nachdem er erfahren hatte, dass das Opfer am selben Morgen die Polizei zu ihrem Haus gerufen hatte. Die Gerichtsakten dokumentieren Beleidigungen und explizite Morddrohungen gegen die Frau und ihre Familie, darunter auch Warnungen davor, andere anzuheuern, um ihr Säure ins Gesicht zu ätzen. Der Angeklagte beendete die Auseinandersetzung auf der Straße, indem er das Opfer am Hals packte und sie zurück in das gemeinsame Haus zwang.
Die gewalttätige Auseinandersetzung eskalierte Stunden später in ihrer gemeinsamen Wohnung. Dort soll der Angeklagte die Frau, nachdem er sie an den Haaren in ein Waldstück gezerrt hatte, wiederholt ins Gesicht und auf die Gliedmaßen geschlagen haben. Der Angriff, bei dem er die Frau auch mit dem Unterarm würgte, endete erst durch das rechtzeitige Eingreifen eines Nachbarn, der das Opfer befreien konnte. Auf der Flucht benutzte der Angeklagte das Fahrzeug seiner Partnerin und verursachte dabei erheblichen Sachschaden in Höhe von 480,01 €, wie Sachverständige bezifferten.
Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Gutachten beschreiben einen medizinischen Zustand mit mehreren Hämatomen an Augenlidern und Körper sowie verschiedenen Hautabschürfungen, die eine ärztliche Erstversorgung erforderten. Die forensischen Gutachten weisen auf eine zehntägige Stabilisierungsphase hin, in der die betroffene Person nicht handlungsunfähig wurde. Sie dokumentieren zudem schwere psychische Folgen, die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) infolge des fortgesetzten Missbrauchs vereinbar sind. Da keine mildernden Umstände vorliegen, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern würden, bleiben alle gegen den Angeklagten verhängten Schutzmaßnahmen bestehen.











