Das Pumpspeicherkraftwerk Chira-Soria an der Südküste Gran Canarias hat eine weitere wichtige administrative Hürde genommen. Die Generaldirektion für Küsten und maritimes Management der Kanarischen Inseln hat eine geringfügige Änderung der genehmigten Nutzung des öffentlichen Meeres- und Landgebiets für die Ein- und Auslaufinfrastruktur des Kraftwerks offiziell genehmigt. Mit Beschluss Nr. 51/2026 der Regionalregierung werden die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen technischen Änderungen für die Entwicklung der Soleableitungs- und Meerwasserentnahmeanlagen der Meerwasserentsalzungsanlage (EDAM) genehmigt.
Die Regierungsmaßnahme ändert unmittelbar die Bedingungen des ursprünglichen Konzessionsvertrags vom 27. November 2024 (Aktenzeichen 618/2024). Die Anpassung der Entsalzungsanlage betrifft Küstengebiete in den Gemeinden Mogán und San Bartolomé de Tirajana, dem kritischen Gebiet, in dem sich die Bauarbeiten des Chira-Staudamms konzentrieren. Die von regionalen Technikern bestätigten Konstruktionsänderungen zielen darauf ab, die Leistung der Meerwasserentnahmeleitungen und der Soleableitungsleitungen ins Meer zu optimieren – ein strategischer Faktor zur Minderung der Umweltauswirkungen auf das marine Ökosystem der Südwestregion.
Die sektorale Stellungnahme bestätigt die baulichen Abmessungen und finanziellen Verpflichtungen, die Red Eléctrica de España, SAU als alleiniger Betreiber der Energieanlage übernimmt. Das dem Entsalzungskomplex zugewiesene geschützte Meeres- und Landgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 2.829,31 Quadratmetern. Die anfängliche Laufzeit des Nutzungs- und Installationsrechts beträgt fünfzehn Jahre und beinhaltet eine bedingte Verlängerungsklausel, die eine Verlängerung der Wasserentnahme auf maximal dreißig Jahre regulierten Betrieb ermöglicht.
Die Verlängerung der Küstengenehmigung zieht erhebliche Steuerzahlungen an die öffentlichen Kassen in Form von Gebühren für die Nutzung der Küstenlinie der Insel nach sich. Red Eléctrica de España wird für die gesamte Betriebsdauer der Entsalzungsanlage eine jährliche Gebühr von 72.284,43 € entrichten. Die Unterschrift des regionalen Generaldirektors für Küstenangelegenheiten, Antonio Manuel Acosta Felipe, bestätigt vorläufig die Eignung der Anlagen gemäß den Allgemeinen Küstenvorschriften und ermöglicht somit die Fortsetzung eines Wasserkraftprojekts, das die Energiespeicherung und Wasserproduktion für die Binnenbecken von Gran Canaria unterstützen wird.











