Donnerstag, 16. Juli 2026
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Lopesan gewinnt Rechtsstreit um 2,5 Millionen Euro gegen die Cornisa-Gruppe im Süden von Gran Canaria wegen einer Steuerstrafe

Lopesan gewinnt Rechtsstreit um 2,5 Millionen Euro gegen die Cornisa-Gruppe im Süden von Gran Canaria wegen einer Steuerstrafe

GARA HERNÁNDEZ - M24H Sonntag, 31. Mai 2026

 

Die rechtlichen und steuerlichen Folgen des Immobilien- und Industriesektors der Kanarischen Inseln erschüttern erneut das Rechtssystem des Archipels. Die Dritte Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas bestätigte das Urteil gegen Cornisa del Suroeste SA (Cornisa) und ordnete die sofortige Zahlung von 2,5 Millionen Euro an Hijos de Francisco López Sánchez SA (Lopesan) an. Das Urteil, das Maspalomas24H vorliegt, wurde von Richterin Paloma Bono López verfasst und beendet damit einen komplexen Unternehmensstreit, der sich über ein Jahrzehnt hinzog und Bilanzstreitigkeiten, Steuerprüfungen und wechselseitige Ansprüche im Süden Gran Canarias umfasste.

Der Ursprung des Finanzkonflikts liegt in der Ausgliederung des traditionsreichen Unternehmens Lomados SA. Nach einer Steuerprüfung stellte die spanische Steuerbehörde (AEAT) fest, dass die drei Nachfolgegesellschaften – Lopesan, Cornisa und Promotora Urbanística Canaria SL (Promotora) – gesamtschuldnerisch für eine Steuerschuld in Höhe von 5.033.721,87 € haften. Gemäß den internen Vereinbarungen der drei Unternehmen sollten Lopesan und Promotora jeweils 50 % des ausstehenden Betrags übernehmen, während Cornisa die restlichen 50 % tragen sollte.

Der gordische Knoten des Rechtsstreits entstand, als Lopesan und Promotora ihre Hälfte während der freiwilligen Zahlungsfrist beglichen. Cornisa hingegen legte gegen die Einigung Berufung beim Regionalen Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAR) ein und beantragte einen Aufschub der Zwangsvollstreckung. Angesichts der Untätigkeit des Partners und um ein drohendes Vollstreckungsverfahren der spanischen Steuerbehörde (AEAT) abzuwenden, die bereits über 3 Millionen Euro von Lopesan forderte – inklusive eines 20-prozentigen Zuschlags für Führungskräfte –, zahlte der Tourismuskonzern am 4. März 2013 Cornisas Anteil, um die vorsorgliche Beschlagnahme seiner Vermögenswerte zu verhindern. Seitdem hat Lopesan eine aggressive Kampagne zur Rückforderung der Gelder gestartet.

Cornisa argumentierte in ihrer Berufung, Lopesan habe eine voreilige und nachteilige Zahlung auf eine noch nicht formell fällige Schuld geleistet, da diese sich im Berufungsverfahren befand. Dadurch habe Lopesan die von den Steuerbehörden gewährten Zahlungsaufschübe verpasst. Das Provinzgericht wies diese Argumentation entschieden zurück. Es stellte klar, dass die bloße Einlegung einer Berufung die Zahlungspflicht nicht aussetzt und die Ansammlung der hohen gesetzlichen Verzugszinsen nicht stoppt. Damit bestätigte es, dass Lopesan in gutem Glauben gehandelt habe, um sein Betriebsvermögen zu schützen.

Der Rechtsstreit verschleierte zudem einige ungewöhnliche Details in einer Widerklage, in der Cornisa Lopesan vorwarf, Bankkonten „geplündert“ und gemeinsame Gelder willkürlich verwaltet zu haben. Konkret forderte Cornisa die Rückerstattung von 645.277,08 €, die im Februar 2012 ohne die gemeinsame Unterschrift ihrer Bevollmächtigten von einem Lomados-Konto bei der Banco Santander abgehoben worden waren. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, nachdem sie alte E-Mails von Cornisas eigenem Vertreter, einem leitenden Angestellten namens Santos, entdeckt hatten. Dieser hatte im Dezember 2012 schriftlich eingeräumt, dass die Transaktionen in Höhe von 600.000 € Investitionen in kanarische Staatsanleihen entsprachen, die Lopesan im Zuge der Unternehmensaufspaltung rechtmäßig zugewiesen worden waren.

Das Urteil der Dritten Kammer spricht Cornisa lediglich eine geringe Entschädigung für die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Urbanisierungsprojekts mit dem Stadtrat von Mogán zu. Lopesan muss 5.863,64 € für Garantiekosten und 16.276,92 € für die Anwaltskosten von García Cuyás zahlen; Promotora übernimmt 2.759,35 € bzw. 7.669,89 € für dieselben Posten, jeweils zuzüglich Zinsen. Diese geringen Summen verschleiern kaum die millionenschwere Bilanzierungsniederlage für Cornisa und bestätigen die Berechtigung von Regressklagen gegen Steuerhinterzieher.

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