Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat ein Urteil gefällt, das einem Beamten und Rettungssanitäter Erleichterung verschafft und die vom Arbeitsministerium verhängte einmonatige Suspendierung aufhebt. Das Urteil vom 20. März 2026 weist den Vorwurf des „schweren Fehlverhaltens“ aufgrund von Unvereinbarkeit mit den beruflichen Pflichten gegen den Beamten zurück, dem mehrere kleinere Aufträge in Gemeinden wie Mogán erteilt worden waren.
Der Verwaltungsstreit entstand, als der staatliche Arbeitsvermittlungsdienst (SEPE) feststellte, dass der Beamte, der der Provinzverwaltung Las Palmas zugeteilt war, zwischen 2018 und 2020 mehrere Verträge über technische Unterstützung in den Bereichen Sicherheitsberatung und Notfallplanung mit verschiedenen Institutionen abgeschlossen hatte, darunter die Stadtverwaltung von Mogán, das Katastrophenschutzkonsortium Gran Canaria und das öffentliche Unternehmen Gesplan. Die Zentralregierung argumentierte, dass diese Tätigkeiten im öffentlichen Sektor nicht von seiner Genehmigung zur Vereinbarkeit mit dem privaten Sektor abgedeckt seien.
Das Verwaltungsgericht hat jedoch zugunsten des Klägers, vertreten durch die Anwälte Patricia Marín Pulido und Carlos Santana Santana, entschieden. Das Gericht betont, dass Gerardo seit 2015 über eine gültige Genehmigung zur selbstständigen Tätigkeit als „Berater für Sicherheits- und Krisenmanagement“ verfügte. In der Urteilsbegründung wird hervorgehoben, dass seine Tätigkeiten für die Stadtverwaltung von Mogán und andere Institutionen beruflicher und privater Natur waren und nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie seine Pflichten beim SEPE (Staatlicher Arbeitsvermittlungsdienst) beeinträchtigten oder seine Unparteilichkeit gefährdeten.
Die Richter kritisierten insbesondere die vom Ministerium angewandte pauschale Sanktionspraxis. Das Urteil betont, dass die Verwaltung keine objektiven Beweise für einen Schaden oder eine Beeinträchtigung des öffentlichen Dienstes vorgelegt habe. „Die Beweislast liegt allein bei der Verwaltung“, stellt der vorsitzende Richter Ángel Novoa Fernández fest und weist darauf hin, dass allgemeine Einschätzungen einer „Verschlechterung des öffentlichen Dienstes“ oder einer „Schädigung des institutionellen Ansehens“ keine ausreichende Grundlage für die Suspendierung eines Beamten darstellen.
Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) kam zu dem Schluss, dass Gerardos Verhalten rechtlich geschützt war, da es sich um geringfügige Aufträge handelte, die er als Selbstständiger ohne direkte Verbindung zu seiner zuständigen Behörde (dem SEPE-Leistungsamt) ausführte. Mit diesem Urteil hob das Gericht die Entscheidung vom April 2022 auf und erklärte alle Folgen der verhängten Sanktion für nichtig. Es stellte klar, dass die Bereitstellung technischer Unterstützung für Gemeinden wie Mogán an sich keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sofern eine zuvor festgestellte Vereinbarkeit besteht.











