Mittwoch, 20. Mai 2026
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Sie fordern zehn Jahre Haft und Abschiebung wegen wiederholter sexueller Übergriffe im Süden von Gran Canaria.

Sie fordern zehn Jahre Haft und Abschiebung wegen wiederholter sexueller Übergriffe im Süden von Gran Canaria.

Gara Hernández - M24h Juli, 07. Mai 2026

 

Die zweite Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas wird einen Einwanderer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung wegen systematischer sexueller Gewalt im Süden von Gran Canaria anklagen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine zehnjährige Haftstrafe für Bernardino, der beschuldigt wird, seine Partnerin im Herbst 2021 in einer Wohnung in San Bartolomé de Tirajana systematisch unterdrückt und misshandelt zu haben.

Die Anklage beschreibt ein Muster der Objektifizierung und absoluten Kontrolle. Die Ereignisse spielten sich innerhalb einer Woche im September ab, in der der Angeklagte das Opfer mutmaßlich bei zwei getrennten Gelegenheiten unter Anwendung körperlicher Gewalt sexuell missbrauchte. Laut Staatsanwaltschaft fixierte der Angeklagte die Frau, indem er sich auf sie setzte, seine Knie gegen ihre Arme presste und sie am Hals packte, um sie gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Die Gewalt hinterließ Prellungen und Abschürfungen an Hals und Gliedmaßen des Opfers, sodass nach den Übergriffen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste.

Die Missbrauchsgeschichte gipfelte in den frühen Morgenstunden des 21. September 2021 in einer Sachbeschädigung. Nach einem Streit entriss der Angeklagte dem Opfer das Mobiltelefon und warf es aus dem Fenster, wo es auf dem Boden aufschlug. Diese Sachbeschädigung im Wert von 133 Euro wird von der Staatsanwaltschaft als geringfügiges Vergehen eingestuft und der Hauptanklage wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs, verschärft durch die Beziehung und die Penetration, hinzugefügt.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft beschränkt sich nicht auf eine Freiheitsstrafe. Sie beantragt eine teilweise Umwandlung der Strafe in eine Ausweisung aus dem Land nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe, verbunden mit einem zehnjährigen Einreiseverbot nach Spanien. Darüber hinaus beantragt sie eine einstweilige Verfügung, die dem Angeklagten für 20 Jahre untersagt, sich dem Opfer auf weniger als 500 Meter zu nähern. Im Anschluss an die Haftentlassung soll er acht Jahre lang unter Bewährung stehen.

Dieser Fall, der seinen Ursprung im Gericht für Gewalt gegen Frauen Nr. 1 in San Bartolomé de Tirajana hat, verdeutlicht die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen in Wohngebieten im Süden der Insel, die von männlicher Dominanz geprägt sind. Die Staatsanwaltschaft wendet in ihrer Begründung das Organgesetz 10/2022 an, da sie es bei der Strafzumessung für die Angeklagte als vorteilhafter erachtet. Der Prozessbeginn in Las Palmas de Gran Canaria steht nun noch aus.

 

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