Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Verwaltung der Langzeitpflege offiziell an die Gemeinde Mogán dezentralerisiert, um den regionalen Verwaltungsrückstand abzubauen. Laut der im Amtsblatt der Kanarischen Inseln am 27. April 2026 veröffentlichten Verordnung hat das Sozialministerium der südlichen Gemeinde die technische Verantwortung für die Beurteilung der Situation von Antragstellern und die Erstellung ihrer individuellen Pflegepläne übertragen. Die Regionalregierung begründet diesen Schritt mit unzureichendem Personal und Ressourcen, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, die derzeit die maximale Frist von sechs Monaten deutlich überschreiten.
Die von Regionalministerin Candelaria Delgado und Bürgermeisterin Onelia Bueno unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermächtigt die städtischen Fachkräfte in Mogán, die Bewertungsskala direkt in den Haushalten der Einwohner anzuwenden. Diese bis Februar 2029 gültige Vereinbarung sieht keine Mittelübertragung von der Regionalregierung an die Stadtverwaltung vor. Die Stadtverwaltung Mogán trägt sämtliche Personal- und Technikkosten, einschließlich der Bereitstellung von Touchscreen-Computern zur Erfassung digitaler Unterschriften vor Ort.
Die Vereinbarung betont die räumliche Nähe als entscheidendes Unterscheidungsmerkmal dieser delegierten Verwaltung. Die kommunalen Sozialdienste gelten aufgrund ihres täglichen Kontakts mit den Einwohnern als ideale Einrichtung, um eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten und schnelle, auf die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde zugeschnittene Bedarfsanalysen durchzuführen. Im Gegenzug für dieses lokale Engagement verpflichtet sich die Generaldirektion für Abhängigkeit schriftlich, Anträge aus Mogán innerhalb von maximal 30 Tagen zu bearbeiten und so den Zugang zu Unterstützung deutlich zu beschleunigen.
Aus technischer und sicherheitstechnischer Sicht fungiert der Stadtrat von Mogán als Datenverarbeiter für personenbezogene Daten und nutzt dabei die SIDECAN-Plattform als obligatorische Ressource. Trotz dieser operativen Übertragung behält das regionale Sozialministerium die Zuständigkeit und die letztendliche Entscheidungsgewalt. Dieses interadministrative Kooperationsmodell wird als Notlösung präsentiert, um das Recht hilfsbedürftiger Personen auf schnellen Zugang zum öffentlichen Unterstützungssystem im Archipel zu gewährleisten.











