Mittwoch, 20. Mai 2026
Maspalomas24h
Der Oberste Gerichtshof gibt der Berufung von Anfi del Mar statt, um die Nichtigkeit von „schwebenden“ Verträgen auf Gran Canaria zu klären.

Der Oberste Gerichtshof gibt der Berufung von Anfi del Mar statt, um die Nichtigkeit von „schwebenden“ Verträgen auf Gran Canaria zu klären.

GARA HERNÁNDEZ - M24H Mittwoch, 29. April 2026

 

Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, seinen Hauptsitz in Madrid zu öffnen, um den komplexen Rechtsstreit um die Timesharing-Giganten im Süden Gran Canarias zu prüfen. In einem Urteil vom 8. April 2026 ließ die Zivilkammer die Berufung von Anfi Sales SL und Anfi Resorts SL zu. 

In dem Rechtsstreit, der unter dem Aktenzeichen 856/2021 vor dem Gericht in San Bartolomé de Tirajana anhängig ist, stehen sich Tourismusunternehmen und einer Familie gegenüber. Im Mittelpunkt des Streits steht ein am 7. Januar 2015 unterzeichneter Vertrag – ein Datum, das nun den Beginn eines Kampfes um die Gültigkeit der Timesharing-Rechte markiert. 

Das Provinzgericht Las Palmas hatte diesen Vertrag zuvor für nichtig erklärt und den Vertragsgegenstand als „schwimmendes“ System eingestuft. Diese mangelnde Spezifizierung der konkreten Unterkunftseinheit ist der Streitpunkt, den der vorsitzende Richter Ignacio Sancho Gargallo im Lichte des Gesetzes 4/2012 zu prüfen beabsichtigt. Die Berufung der Unternehmen der Anfi-Gruppe stützt sich auf die angebliche Verletzung der einzigen Übergangsbestimmung des genannten Gesetzes. 

Die Unternehmen werfen dem Gericht einen Verstoß gegen die Rechtslehre vor, die sich auf Verträge bezieht, die nach 2012 geschlossen wurden, aber auf Regelungen vor dem wegweisenden Gesetz 42/1998 beruhen. Das Gericht hält es angesichts der zunehmenden Zahl von Fällen, in denen die Unbestimmtheit des Vertragsgegenstands in diesen Ferienanlagen in Frage gestellt wird, für notwendig, seine eigene Doktrin zu „qualifizieren, zu klären oder zu bestätigen“.  

Dieses Urteil, Aktenzeichen ATS 3698/2026, bietet den Beschwerdeführern vorläufige Entlastung, nachdem sie die nach dem Justizgesetz erforderlichen Beträge hinterlegt haben. Mit der nun offiziell zugelassenen Berufung hat das Gericht der beklagten Familie eine Frist von zwanzig Tagen zur Einreichung ihrer Gegenerklärung eingeräumt. Die Zukunft des vor der Küste der Kanarischen Inseln schwimmenden Grundstücks hängt nun von der endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ab. 

Mit Ihrem registrierten Konto

Schreiben Sie Ihre E-Mail und wir senden Ihnen einen Link, um ein neues Passwort zu schreiben.