Die Staatsanwaltschaft hat im ordentlichen summarischen Verfahren vor dem Untersuchungsgericht Nr. 2 von San Bartolomé de Tirajana einen vorläufigen Antrag auf Verurteilung von KeM zu 15 Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 15 Jahren gestellt. Zusätzlich sollen Nebenstrafen verhängt und eine zivilrechtliche Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro gezahlt werden. Laut Anklageschrift befand sich der Angeklagte, ein Erwachsener marokkanischer Herkunft mit illegalem Aufenthaltsrecht in Spanien, am Abend des 24. Juli 2023 mit einem Freund in der Nähe des Parks neben dem Einkaufszentrum Puerto Rico in der Gemeinde Puerto Rico-Mogán, als er die 15-jährige IPF traf, die in Begleitung ihrer Cousine war. Nach einem Gespräch und einem Spaziergang am Strand beschlossen sie, gemeinsam in die Wohnanlage Arizona zu gehen.
Am 25. Juli 2023 gegen 01:10 Uhr nachts soll der Angeklagte in der Bibliothek neben dem Schwimmbad des Komplexes das minderjährige Mädchen an Armen und Hüften festgehalten, sie auf seinen Schoß gesetzt, ihr die Unterwäsche ausgezogen und sie gegen ihren Willen vaginal penetriert haben. Das Opfer wies mehrere Verletzungen auf, darunter Prellungen an Armen, Beinen und Oberschenkeln, Abschürfungen und Verletzungen im Genitalbereich. Sie leidet außerdem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung mit einer geschätzten durchschnittlichen Stabilisierungszeit von 180 Tagen, einer mittelschweren körperlichen Beeinträchtigung aufgrund einer vorübergehenden Einschränkung der Lebensqualität für 10 Tage und einer grundlegenden Beeinträchtigung für 170 Tage sowie mittelschweren Spätfolgen der posttraumatischen Belastungsstörung.
Die Staatsanwaltschaft sieht in den Taten den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren mit Penetration gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches in der Fassung des Organgesetzes 4/2023 und benennt KeM gemäß den Artikeln 27 und 28 des Strafgesetzbuches als Täter. Der Angeklagte befand sich vom 7. November 2023 bis zum 19. April 2024 in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und den vollständigen Ausschluss von der Bekleidung öffentlicher Ämter für die Dauer der Haftstrafe. Weiterhin beantragt sie eine zehnjährige Bewährungszeit im Anschluss an die Haftstrafe, ein 20-jähriges Verbot jeglicher Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen, eine 20-jährige einstweilige Verfügung, die es dem Angeklagten untersagt, sich dem Opfer auf weniger als 500 Meter zu nähern oder mit ihm zu kommunizieren, sowie die Abschiebung aus Spanien nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe mit einem achtjährigen Einreiseverbot. Schließlich beantragt die Staatsanwaltschaft die Übernahme der Gerichtskosten und die Geltendmachung eines Schadensersatzes an den spanischen Straffonds (IPF) in Höhe von 20.000 € für erlittenes seelisches Leid und Verletzungen zuzüglich gesetzlicher Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten.











