Mittwoch, 20. Mai 2026
Maspalomas24h
Mann wegen sexuellen Missbrauchs der Freundin seiner minderjährigen Tochter im Süden von Gran Canaria verhaftet

Mann wegen sexuellen Missbrauchs der Freundin seiner minderjährigen Tochter im Süden von Gran Canaria verhaftet

Gara Hernández - M24h Dienstag, 14. April 2026

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, AMR, einen volljährigen kubanischen Staatsbürger, wegen des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf ein 16-jähriges Mädchen in den frühen Morgenstunden des 6. Mai 2023 in einem Haus im Süden von Gran Canaria anzuklagen. Wie Maspalomas24H bestätigte, wird der Fall derzeit vom Untersuchungsgericht Nr. 3 in San Bartolomé de Tirajana bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun die Verlegung des Verfahrens an die zuständige Kammer des Provinzgerichts.

Laut Anklageschrift legte der Angeklagte eine Matratze neben das Bett, in dem seine Tochter mit ihrer Freundin SDR (geb. 2008) schlief. Er stellte sich hinter das Mädchen und rieb seinen Penis an ihr, wobei er ihn zwischen ihre Beine führte, ohne jedoch in sie einzudringen. Anschließend kniete er sich, so die Anklage, hin und masturbierte, während er das Bein des Mädchens berührte. Daraufhin ging sie ins Badezimmer und lehnte die Bitte des Angeklagten um einen Kuss ab.

Die Anzeige wurde von der Mutter und gesetzlichen Vertreterin des Minderjährigen am 6. Mai 2023 bei der Nationalpolizei von Maspalomas erstattet. Das dem Bericht beigefügte psychologische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Opfer emotionale, kognitive und soziale Folgeerscheinungen aufweist, die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung mit dissoziativen Symptomen im Zusammenhang mit den untersuchten Ereignissen vereinbar sind.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Ereignisse als sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen unter 16 Jahren gemäß Artikel 181.1 des Strafgesetzbuches und klagt AMR gemäß den Artikeln 27 und 28 desselben Gesetzes als Täter an. Sie sieht keine mildernden oder erschwerenden Umstände.

Als Strafe beantragt die Staatsanwaltschaft eine vierjährige Freiheitsstrafe, ein besonderes Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter während der Haftzeit sowie eine vierjährige Bewährungszeit nach der Haftentlassung mit der Pflicht, jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel zu melden. Weiterhin beantragt sie einen sechsjährigen Entzug des Sorgerechts und ein achtjähriges Berufsverbot. Zusätzlich wird eine einstweilige Verfügung beantragt, die dem Angeklagten für vier Jahre jeglichen Kontakt zum Opfer untersagt. Im Zivilverfahren fordert die Staatsanwaltschaft 18.000 € Schadensersatz für das Opfer zuzüglich der gesetzlichen Zinsen. 

 

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