Mittwoch, 15. April 2026
Maspalomas24h
Eine Gruppe weiblicher Häftlinge vergewaltigt eine andere in einem Gefängnis im Süden von Gran Canaria.

Eine Gruppe weiblicher Häftlinge vergewaltigt eine andere in einem Gefängnis im Süden von Gran Canaria.

Gara Hernández - M24h Mittwoch, 08. April 2026

Die Staatsanwaltschaft hat für vier Häftlinge des Gefängnisses Las Palmas II in Juan Grande (San Bartolomé de Tirajana) Haftstrafen von insgesamt 45 Jahren gefordert. Ihnen wird die Gruppenvergewaltigung einer anderen Gefangenen vorgeworfen. Die Tat ereignete sich am Morgen des 6. August 2021 in Block 5 des Gefängnisses. Die Angeklagten – ARP, ALEC, PdPRT und PGP – sollen das Opfer im Badezimmer abgefangen haben. Es gilt als erwiesen, dass einer der Täter versucht haben soll, eine Müllsackrolle in die Vagina des Opfers einzuführen.

Laut den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft, die Maspalomas24H vorliegen, handelten die Angeklagten gemeinschaftlich, um die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers LLCS zu verletzen. Während zwei der Häftlinge das Opfer an den Armen festhielten und die anderen beiden Wache hielten, führte einer von ihnen eine zusammengerollte Mülltüte in ihre Vagina ein. Infolge des Angriffs erlitt die Frau Prellungen an Unterarmen und Oberschenkeln sowie äußere Schwellungen, die acht Tage zum Abheilen benötigten. Sie trug jedoch keine bleibenden vaginalen Verletzungen davon.

Die Vorstrafen der Angeklagten erschweren den Fall zusätzlich. Sie sind bereits wegen Mordes, bewaffneten Raubes, Betrugs und Drogenhandels verurteilt worden. ALEC verbüßte eine mehr als zehnjährige Haftstrafe wegen Verschwörung zum Mord, während PdPRT zwischen 2020 und 2022 mehrfach wegen Gewalttaten verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft stuft die Taten als sexuelle Nötigung und Körperverletzung ein und fordert für drei der Angeklagten jeweils zwölf Jahre Haft. Für den vierten Angeklagten, PGP, wird aufgrund einer leichten kognitiven Beeinträchtigung eine Haftstrafe von unter neun Jahren angestrebt.

Neben der Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft 20.303 € Schmerzensgeld für das Opfer wegen seelischer Belastung und Verletzungen. Die Anklage umfasst außerdem Kontaktverbote, die dem Angeklagten einen Mindestabstand von 500 Metern zum Opfer für bis zu 15 Jahre untersagen, sowie eine Bewährungsaufsicht nach Verbüßung der Strafe. Der Fall, der zunächst vom Gericht Nr. 2 in San Bartolomé de Tirajana verhandelt wurde, wird nun von der Sechsten Kammer des Provinzgerichts Las Palmas verhandelt.

 

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