Die Justiz im Süden Gran Canarias musste administrative Fehler in den Ausschreibungen für befristete Stellen in San Bartolomé de Tirajana korrigieren. Die Gewerkschaft Co.bas hat eine Klarstellung zu den ursprünglich am 31. März veröffentlichten Beschlüssen Nr. 630 und 631/2026 herausgegeben, die die Mobilität und den Austausch von Justizpersonal in der Provinz Las Palmas unmittelbar betreffen.
Der Hauptfehler liegt in der Resolution Nr. 630/2026, die eine Stelle im Verfahrens- und Verwaltungsbearbeitungskorps des Gemeinsamen Vollstreckungsdienstes von San Bartolomé de Tirajana ausschrieb. In der ursprünglichen Ausschreibung wurde der Stelle mit der ID 50397118 fälschlicherweise der Status „Wachdienst“ (GU) zugewiesen, ein Status, der mit einer spezifischen Vergütung und Arbeitszeit verbunden ist. Die Klarstellung bestätigt, dass diese Stelle keinen Wachdienst beinhaltet, wodurch sich die für befristet eingestellte Kandidaten geltenden Arbeitsbedingungen ändern.
Des Weiteren enthielt die Resolution Nr. 631/2026 einen technischen Fehler bei der Identifizierung einer weiteren offenen Stelle im Bereich Verfahrensbearbeitung, in diesem Fall beim Gemeinsamen Bearbeitungsdienst des Strafrechts. Die Stellenkennziffer 50424268 war falsch; die korrekte Kennziffer lautet 50421258. Diese Korrektur soll Engpässe im Computersystem bei der Bearbeitung von Bewerbungen von Beamten vermeiden, die an der Besetzung dieser Stellen im zentralen Justizzentrum im Süden der Insel interessiert sind.
Diese Art von Korrekturen an vorläufigen Personalbeschlüssen verdeutlicht den Verwaltungsdruck auf die öffentlichen Dienste in San Bartolomé de Tirajana, einem Gebiet mit einer hohen Anzahl an Gerichtsverfahren. Die Behebung dieser formalen Fehler ist unerlässlich, um die Rechtssicherheit des Ersatzverfahrens zu gewährleisten und mögliche Rechtsmittel zu vermeiden, die die Einstellung des für den Gerichtsbetrieb im Süden benötigten Personals behindern könnten.











