Mittwoch, 15. April 2026
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Das Ende der Steuerbefreiung für Kleinbauern im Süden von Gran Canaria
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Das Ende der Steuerbefreiung für Kleinbauern im Süden von Gran Canaria

Gara Hernández - M24h Mittwoch, 01. April 2026

In einem Urteil, das die Spielregeln für den boomenden Markt für Kurzzeitvermietungen im Süden Gran Canarias neu definieren dürfte, hat das stellvertretende Finanzministerium eine verbindliche Entscheidung getroffen, die jegliche Unklarheit beseitigt: Jeder Eigentümer eines Ferienhauses ist vor dem Gesetz ein vollwertiger Gewerbetreibender. Das Urteil legt fest, dass die bloße Vermarktung einer Immobilie über digitale Plattformen der Kanarischen Allgemeinen Indirekten Steuer (IGIC) unterliegt, unabhängig davon, ob der Eigentümer eine Unternehmensstruktur hat oder Angestellte beschäftigt.

Diese Verwaltungsentscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Herzstück der informellen und semiprofessionellen Wirtschaft in Gemeinden wie San Bartolomé de Tirajana und Mogán. Bislang gingen viele private Vermieter davon aus, dass ihre Tätigkeit als von indirekten Steuern befreite Wohnraumvermietung gelten würde, da sie keine typischen Hoteldienstleistungen wie Catering oder Wäscheservice anboten und sich auf die Schlüsselübergabe und die Endreinigung beschränkten. Die Steuerbehörde hat diese Auslegung nun endgültig verworfen und entschieden, dass die „vorübergehende Überlassung möblierter und ausgestatteter Wohnungen“, die über touristische Kanäle vermarktet wird, eine steuerpflichtige und keine steuerbefreite wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Damit entfällt der Schutz nach Artikel 21 des konsolidierten Textes des REF (Sonderwirtschaftsregime).

Die Erklärung von Vizeminister Gabriel Megías führt jedoch eine technische Feinheit ein, die sich für Kleinvermieter im Süden als Rettungsanker erwiesen hat: die Sonderregelung für kleine Unternehmen und Freiberufler (REPEP). Laut Beschluss werden Eigentümer, deren jährliches Gesamttransaktionsvolumen 30.000 € nicht übersteigt, automatisch in diese Regelung aufgenommen. Dadurch behalten sie ihre Befreiung von der IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln), sofern sie nicht freiwillig darauf verzichten. Dies ist ein entscheidender Unterschied zwischen dem kleinen Sparer, der eine Wohnung in Playa del Inglés mietet, und den Vermögensverwaltern, die im großen Stil operieren.

Für den traditionellen Tourismussektor und große Hotelketten stellt diese verbindliche Entscheidung jedoch einen moralischen Sieg im Kampf gegen das dar, was sie als „unlauteren Wettbewerb und unerlaubte Aktivitäten“ bezeichnen. Die Resolution betont, dass die Nutzung von Online-Buchungsplattformen und die Gewinnerzielungsabsicht „in jedem Fall“ den Status eines Gewerbetreibenden verleihen und Tausende von Einwohnern zwingen, ihren Steuerstatus zu klären. Angesichts des zunehmenden Regulierungsdrucks auf die Ferienvermietung im Süden Gran Canarias dient diese Mahnung der Steuerbehörde als Warnung: Die Zeiten, in denen eine Ferienunterkunft wie ein einfacher Privatmietvertrag behandelt werden konnte, sind offiziell vorbei.

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