Das Gerichtsverfahren mit dem Namen „Fall 18 Lovas“ tritt in seine entscheidende Phase ein. Laut juristischen Quellen, die dieser Publikation vorliegen, steht die Staatsanwaltschaft kurz davor, die Anklage gegen mehrere Angeklagte auszuweiten. Diese Entscheidung fällt in die Endphase einer Untersuchung, die seit 2016 die juristischen Nachrichten im Süden Gran Canarias dominiert. Durch diese Verfahrensänderung könnten die Anklagen gegen einige der Angeklagten, denen ursprünglich zwei Straftaten vorgeworfen wurden, auf bis zu sechs verschiedene Delikte ausgeweitet werden. Die Verteidigung hat sich gegen diesen Schritt vehement ausgesprochen.
Dies ist ein Fall, in dem die Privatklage von den Rechtsdiensten der Regierung der Kanarischen Inseln geführt wird, da es Minderjährige gab, die unter der Vormundschaft der Exekutive der Kanarischen Inseln durch die früher als Generaldirektion für Minderjährige und jetzt als Kindeswohl bezeichnete Behörde standen.
Die Ermittlungen zielen darauf ab, die Existenz eines mutmaßlichen Ausbeutungsnetzwerks aufzuklären, das unter dem Deckmantel einer Escortagentur hauptsächlich zwischen 2015 und 2016 aktiv gewesen sein soll. Der vorsitzende Richter des Untersuchungsgerichts Nr. 2 von Las Palmas konzentriert sich auf die mutmaßlichen Straftaten der Kinderprostitution, des sexuellen Missbrauchs und des Menschenhandels. Im Zentrum des Netzwerks steht laut Gerichtsurteilen Agustín Alemán, alias „Yino“, der Leiter der genannten Agentur. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet ihn als mutmaßlichen Anwerber und Vermittler von Frauen an Dritte.
Die Ermittlungen richten sich gegen prominente Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik, darunter Eustasio López, Präsident der Lopesan-Gruppe, sowie Eugenio Hernández León, Emilio Cabrera Caballero und Domingo Hernández Tarajano. Gegen Letzteren wurde in diesem Jahr, 2026, ein Haftbefehl erlassen. Die Ermittlungen untersuchen unter anderem Vorfälle auf einem Anwesen in Ayagaures, das Hernández gehört und auf dem mutmaßlich Dienstleistungen der Agentur in Anspruch genommen wurden. Beteiligt waren Frauen, die kurz vor der Volljährigkeit standen.
Die Rechtslage hat sich durch die jüngste „Operation Incubus“ der Polizei der Kanarischen Inseln im Januar 2025 verkompliziert. Im Rahmen dieser Operation wird untersucht, ob die vor einem Jahrzehnt aufgedeckten Ausbeutungshandlungen fortgesetzt wurden. Diese neue Ermittlungsrichtung bestärkt die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass es sich um ein Verbrechen der organisierten Kriminalität handeln könnte. Dies würde zu den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Anklagepunkten der sexuellen Nötigung mit Penetration und Einschüchterung hinzukommen.
Obwohl die Verteidiger mehrerer Angeklagter beteuerten, es habe keinen direkten Kontakt zu Minderjährigen gegeben oder sie hätten das Alter der Beteiligten nicht gekannt, bestätigte der Richter die Anklage gegen die sechs Hauptangeklagten. Der Untersuchungsrichter folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft und sah die gemeinsame Grundlage in der mutmaßlich von „Yino“ organisierten Struktur. Da die Ermittlungsphase nun praktisch abgeschlossen ist, bereitet sich das Provinzgericht Las Palmas auf einen Prozess vor, der angesichts der Schwere der Beweislage und der prominenten Angeklagten zu einem der wegweisenden Gerichtsverfahren des Jahrzehnts auf den Kanarischen Inseln werden dürfte.











