Die Staatsanwaltschaft hat beim Provinzgericht Anklage gegen einen Mann mit den Initialen AAA erhoben. Ihm werden zwei Fälle von sexuellem Missbrauch eines Kindes unter acht Jahren in der Gemeinde Mogán auf Gran Canaria vorgeworfen. Laut Anklageschrift, die Maspalomas24H vorliegt, nutzte der Angeklagte seine Beziehung zum Vater des Kindes aus, um die Übergriffe während der Besuchszeiten in seinem Haus an nicht näher genannten Tagen vor September 2019 zu begehen.
Die Staatsanwaltschaft schildert zwei konkrete Vorfälle: einen, bei dem der Angeklagte das minderjährige Kind im Wohnzimmer des Hauses entkleidet und berührt haben soll, und einen zweiten, bei dem er das Kind über der Kleidung berührt haben soll. Für diese Taten, die gemäß dem zum Tatzeitpunkt geltenden Strafgesetzbuch (Organgesetz 1/2015) als sexueller Missbrauch von Minderjährigen unter 16 Jahren gelten, beantragt die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, vier Jahre für jeden der beiden Fälle.
Die Staatsanwaltschaft beantragt zudem Strafmilderung wegen unangemessener Verzögerung, da das Verfahren von Juni 2023 bis Januar 2025 aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Angeklagten lagen, ruhte. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Bewährung, ein achtjähriges Berufsverbot für die Arbeit mit Minderjährigen sowie eine einstweilige Verfügung, die dem Angeklagten für acht Jahre jeglichen Kontakt zum Opfer untersagt. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung fordert die Staatsanwaltschaft 10.000 € Schmerzensgeld für den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. Dieser Betrag schließt die gesetzlichen Zinsen ab dem Tag der Urteilsverkündung ein.











