Mittwoch, 15. April 2026
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Er wurde in Mogán des Mordes beschuldigt und verbüßte eine Bewährungsstrafe wegen eines früheren Verbrechens.

Er wurde in Mogán des Mordes beschuldigt und verbüßte eine Bewährungsstrafe wegen eines früheren Verbrechens.

YURENA VEGA - M24H Samstag, 21. März 2026

Die Staatsanwaltschaft von Las Palmas hat für AEFA, der nach einem brutalen Angriff im Einkaufszentrum Europa in Puerto Rico (Mogán) wegen Totschlags angeklagt ist, eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert. Die Ereignisse, die vor einem Geschworenengericht verhandelt werden, datieren auf den frühen Morgen des 16. Juli 2023 zurück. Ein durch Alkohol und Drogen angeheizter Streit endete mit dem Tod eines Mannes, nachdem dieser am Boden liegend wiederholt gegen den Kopf getreten worden war.

Laut Anklageschrift befanden sich der Angeklagte und das Opfer in einem Verbindungsgang des Unterhaltungsbereichs und konsumierten Alkohol und Kokain. Nach einem anfänglichen Streit stieß der Angeklagte das Opfer heftig und schlug es wenige Minuten später mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden. In diesem Moment, als der Mann wehrlos am Boden lag, trat der Angeklagte ihm wiederholt gegen den Kopf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angreifer wusste, dass diese Schläge zum Tod führen könnten, und diese Möglichkeit in Kauf nahm.

Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen wurde der Mann umgehend in das Gesundheitszentrum von Arguineguín und anschließend in das Insular Hospital verlegt, wo er im Koma eingeliefert wurde. Die Diagnose ergab ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung, das eine notfallmäßige dekompressive Kraniotomie erforderlich machte. Trotz aller Bemühungen auf der Intensivstation verstarb der Mann am 28. Juli 2023, zwölf Tage nach dem Anschlag.

Der Angeklagte, der sich seit August 2023 in Untersuchungshaft befindet, ist vorbestraft; dies wird jedoch im vorliegenden Fall bei der Berechnung der Rückfallwahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt. Es ist anzumerken, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Bewährungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung verbüßte, die erst zwei Monate zuvor von einem auf Gewalt gegen Frauen spezialisierten Gericht verhängt worden war.

Zusätzlich zur zwölfjährigen Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 200.000 € für die Familie des Verstorbenen. Diese setzt sich zusammen aus je 50.000 € für die Eltern und je 20.000 € für jedes der fünf Geschwister. Da es sich um ein Geschworenengerichtsverfahren handelt, werden die Geschworenen über die Schuld des Angeklagten urteilen, indem sie prüfen, ob Tötungsabsicht vorlag oder ob der Tod eine unabwendbare Folge der Gewalt der Schläge war.

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