Samstag, 18. April 2026
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Wegen sexuellen Missbrauchs seiner jüngeren Stiefschwester in Castillo del Romeral, im Süden von Gran Canaria, verhaftet worden.

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner jüngeren Stiefschwester in Castillo del Romeral, im Süden von Gran Canaria, verhaftet worden.

Gara Hernández - M24h Freitag, 20. März 2026

Die Staatsanwaltschaft hat die Eröffnung eines mündlichen Verfahrens vor dem Provinzgericht Las Palmas gegen einen Mann beantragt, der beschuldigt wird, im Sommer 2022 in San Bartolomé de Tirajana seine minderjährige Stiefschwester sexuell missbraucht zu haben. Das im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens an das Untersuchungsgericht Nr. 2 von San Bartolomé de Tirajana übermittelte Dokument wirft dem Angeklagten – identifiziert als SMO, volljährig und ohne Vorstrafen – die fortgesetzte Straftat des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren sowie eine geringfügige Straftat der Bedrohung vor.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Vorfälle zwischen der ersten Julihälfte und der ersten Augusthälfte 2022 im Haus der Großeltern väterlicherseits in Castillo del Romeral stattgefunden haben, wo der Angeklagte mit dem minderjährigen Kind während der Aufenthalte bei ihrem Vater lebte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen vor, die Minderjährige in diesem Zeitraum mehrfach über ihrer Kleidung an Brust und Gesäß sexuell berührt zu haben. Zudem wird ihm ein Vorfall zur Last gelegt, bei dem er sie, nachdem sie ihn zurechtgewiesen hatte, mit erhobener Faust und drohenden Bemerkungen eingeschüchtert haben soll.

Für diese Taten fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie ein elfjähriges Berufsverbot, das den Umgang mit Minderjährigen untersagt. Zudem beantragt sie eine einstweilige Verfügung, die dem Angeklagten zwölf Jahre lang jeglichen Kontakt zum Opfer untersagt. Wegen der geringfügigen Straftat der Bedrohung beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von vier Monatsgehältern à 15 Euro pro Tag sowie eine weitere sechsmonatige einstweilige Verfügung. Die Anklage beinhaltet außerdem den Antrag auf zehnjährige Bewährungszeit und die Übernahme der Gerichtskosten.

Hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung beantragt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte dem Minderjährigen 6.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen als Entschädigung zahlt. Das Verfahren ist noch anhängig und wartet auf eine Entscheidung des Gerichts über die Einleitung der mündlichen Verhandlung und deren anschließende Anberaumung beim Landgericht.

 

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