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Hohe Geldstrafe für einen Supermarkt in Vecindario: 49.000 Euro wegen eines schwerwiegenden Sicherheitsverstoßes

Hohe Geldstrafe für einen Supermarkt in Vecindario: 49.000 Euro wegen eines schwerwiegenden Sicherheitsverstoßes

Gara Hernández - M24h Donnerstag, 19. März 2026

Das Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) veröffentlichte am Dienstag eine Resolution, die einen schweren finanziellen und rufschädigenden Schlag für eines der führenden Konsumgüterunternehmen im Südosten Gran Canarias bestätigt. Die Generaldirektion für Arbeit hat gegen das in Vecindario ansässige Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 49.181 € wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Arbeitssicherheit verhängt.

Die Sanktion, die auf dem Aktenzeichen SANREG 086-2025 beruht, schließt ein Verwaltungsverfahren ab, das nach der Erstellung eines Verstoßberichts am 7. November 2025 eingeleitet wurde. Die Korrekturmaßnahme basiert auf Artikel 13.2 des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung (LISOS), einem Abschnitt, der für schwere Fahrlässigkeit reserviert ist, wie beispielsweise das Fehlen von Schutzmaßnahmen gegen unmittelbare Gefahren oder das Fehlen von Sicherheitsplänen, die die körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer gewährleisten.

Die Geldbuße in Höhe von fast 50.000 € stuft den Verstoß des Unternehmens als besonders schwerwiegend ein. Laut dem vom Generaldirektor für Arbeit, José Ramón Rodríguez Albertus, unterzeichneten Beschluss wurde die Strafe am 2. März rechtskräftig und musste gemäß dem durch das Königliche Dekret 597/2007 festgelegten Transparenzprotokoll für Arbeitssicherheit öffentlich bekannt gegeben werden.

Diese Entscheidung stellt einen Makel für ihre bisherige Erfolgsbilanz dar, insbesondere in einem Sektor wie dem Einzelhandel, wo die Sicherheit beim Umgang mit Lasten, die Wartung von Maschinen und die Prävention in Lagerhäusern grundlegende Säulen der geltenden Vorschriften sind.

Mit der nun rechtskräftigen Sanktion ist das Verwaltungsverfahren für das Unternehmen mit Sitz in Santa Lucía abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) ist nicht bloß eine bürokratische Formalität, sondern eine zusätzliche Strafmaßnahme, die ein Exempel auf dem kanarischen Arbeitsmarkt statuieren soll. Die Regierung der Kanarischen Inseln verstärkt damit über das Ministerium für Tourismus und Beschäftigung ihre Bemühungen zur Überwachung der Sicherheitsbedingungen in Unternehmen mit hoher Mitarbeiterfluktuation und Logistikbetrieben.

 

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