Montag, 18. Mai 2026
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Yachthäfen im Süden von Gran Canaria: Der Staat leitet die Grenzkorrektur ein

Yachthäfen im Süden von Gran Canaria: Der Staat leitet die Grenzkorrektur ein

GARA HERNÁNDEZ - M24H Freitag, 06. März 2026

Der Rechtsstatus eines der exklusivsten Gebiete Gran Canarias wird derzeit überprüft. Mit Beschluss der Küstenbehörde der Kanarischen Inseln vom 26. Februar 2026 wurde ein Verfahren zur Berichtigung der Grenze des öffentlichen maritimen und landseitigen Gebiets in der Bucht von Pasito Blanco eingeleitet. Das Verfahren betrifft einen etwa 1.045 Meter langen Küstenabschnitt innerhalb der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, ein Gebiet von hohem Immobilien- und Schifffahrtswert.

Dieser Schritt der Küstenbehörde sorgt kurzfristig für zusätzliche Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt von Maspalomas und Pasito Blanco. Eine Verschiebung der Grenze landeinwärts könnte den Verlust von Eigentumsrechten an bestimmten Gebieten oder strengere Auflagen für zukünftige Bauvorhaben zur Folge haben. Umgekehrt könnte eine Anpassung zum Meer hin Grundstücke freigeben, die derzeit mit Dienstbarkeiten belastet sind. Angesichts der etablierten und exklusiven Lage dieser Enklave wird der Ausgang dieses Prozesses entscheidend für die Bewertung von Strandimmobilien sein.

Die Maßnahme stellt eine Aktualisierung der Ministerialverordnung vom 3. Juli 1970 dar, dem Rechtsrahmen, der seit 56 Jahren die Grenzen zwischen Privateigentum und öffentlichem Raum in diesem Gebiet festlegt. Diese technische Berichtigung, die auf den Allgemeinen Küstenvorschriften basiert, zielt darauf ab, die Schutzlinie an die aktuellen physischen und ökologischen Gegebenheiten der Bucht anzupassen. Dies könnte direkte Auswirkungen auf bestehende Konzessionen und die Schutzdienstbarkeiten für Grundstücke in der Nähe des Yachthafens und des Strandes haben.

Gemäß dem Grundsatz der Rechtssicherheit hat das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung eine einmonatige öffentliche Konsultationsphase eingeleitet, die am Tag nach Veröffentlichung der offiziellen Bekanntmachung im Amtsblatt von Las Palmas beginnt. Während dieser Phase können alle Interessierten – von Villen- und Wohnungseigentümern bis hin zum Yachthafen Pasito Blanco selbst – die detaillierten Unterlagen einsehen und alle technischen oder rechtlichen Argumente einreichen, die sie zur Wahrung ihrer Rechte für relevant halten.

Die vollständigen Unterlagen können sowohl im Hauptsitz der Generaldirektion für Küste und Meer in Madrid als auch in den Büros der Küstenabgrenzungsbehörde der Kanarischen Inseln in Las Palmas de Gran Canaria eingesehen werden. Das Ministerium hat die Unterlagen zudem auf seiner Website online zugänglich gemacht, sodass die Pläne und technischen Begründungen, die diese Änderung der Abgrenzung der Südküste erläutern, eingesehen werden können.

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