Der langjährige Streit um das Grundstück in El Veril, San Bartolomé de Tirajana, hat eine administrative Wendung genommen – mit unerwarteten Folgen für die Holdinggesellschaft der Familie Kiessling. Die Umweltorganisation Turcón-Ecologistas en Acción hat den Konflikt direkt an die Generaldirektion für Staatsvermögen weitergeleitet und fordert das Finanzministerium zum Eingreifen auf. Ihr Argument ist überzeugend: Der Staat ist rechtmäßiger Eigentümer von rund 70 % des Grundstücks, auf dem die Loro Parque Group den Gran Canaria-Ableger des Siam Parks errichten will. Dieser Mehrheitseigentumsstatus wurde laut den Klägern im Genehmigungsverfahren ignoriert.
Turcóns Angriff konzentriert sich auf den öffentlichen Charakter des Geländes, eine vor drei Jahrzehnten fest festgelegte Grenze, die seiner Ansicht nach jegliche Ansprüche auf privates Eigentum an der Schlucht ausschließt. Mit ihrem Appell an das Finanzministerium wollen die Umweltschützer Madrid dazu bewegen, als „letzter Hüter“ eines öffentlichen Erbes zu agieren und fordern die sofortige Aussetzung oder Überprüfung der vom Stadtrat und dem Inselrat erteilten Genehmigungen. Für Wolfgang Kiesslings Projekt stellt dieser Schritt ein neues Hindernis in einem scheinbar endlosen bürokratischen Wettlauf dar, gerade als der Zweite Modernisierungsplan den Weg für die Genehmigungen ebnen sollte.
Abgesehen von der Frage des Landbesitzes führt das über 30 Seiten lange Einspruchsdokument einen Risikofaktor an, der den Kern jeder Gewerbeerlaubnis berührt: die Sicherheit. Turcón warnt davor, dass die Kanalisierung der Schlucht für den Wasserpark einer „Einladung zur Katastrophe“ gleichkomme. Angesichts der Klimakrise verurteilen Umweltschützer die Nutzung eines natürlichen Gewässers für eine Aktivität, die Massen anlocken soll, als rücksichtsloses Handeln, das die Hochwassergefahrenkarten des Bundesstaates ignoriert.
Diese Warnung bezüglich der Inanspruchnahme öffentlicher Wasserressourcen stellt die Gültigkeit der bereits erteilten branchenspezifischen Genehmigungen infrage. Turcón fordert die staatliche Denkmalschutzbehörde auf, zu prüfen, ob die Umgestaltung der Schlucht mit dem Schutz der Wasserwege vereinbar ist. Er vermutet, dass die Verwaltungen der Kanarischen Inseln eine „perverse Gebietsklassifizierung“ vorgenommen haben, um private Investitionen gegenüber dem Gemeinwohl und der Sicherheit zukünftiger Nutzer zu bevorzugen.
Für den Tourismussektor im Süden Gran Canarias bringt Turcóns Intervention beim Finanzministerium zusätzliche Rechtsunsicherheit in eine Investition, die als strategisch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Region gilt. Sollte der Staat formell als Eigentümer des betroffenen Landes auftreten, würde die Gültigkeit des Modernisierungsplans (PMM) infrage gestellt. Dies würde eine Wiederaufnahme der Verfahren oder die Verhandlung von Konzessionen für öffentliches Land erzwingen, die zuvor nicht von der Loro Parque Group in Betracht gezogen wurden.
Die Forderung nach Rückgabe der Akte an die Umweltbehörde markiert einen Wendepunkt in der Strategie der Umweltschützer, die nun auf Madrids „technische Neutralität“ setzen, um den Bau zu stoppen. Während die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana weiterhin auf einen der größten Wasserparks Europas wartet, ist das Gelände in El Veril zu einem juristischen Schlachtfeld geworden, auf dem öffentliches Eigentum und Klimarisiken den Grundstein für den Traum der Familie Kiessling auf Gran Canaria endgültig zu zerstören drohen.











