Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat ein Urteil gefällt, das im Einzelhandel der Inseln einen wichtigen Präzedenzfall schafft. Das Gericht hat die Supermarktkette Dinosol verpflichtet, einem Mitarbeiter (der seit 2001 im Unternehmen beschäftigt ist) flexible Arbeitszeiten zu gewähren, damit dieser seinen kleinen Sohn und seine pflegebedürftige Mutter betreuen kann. Zudem wurde ihm eine Entschädigung in Höhe von 5.000 € für seelisches Leid auferlegt.
Das Urteil hält sich nicht nur an den Wortlaut des Arbeitnehmergesetzes, sondern führt auch ein Schlüsselelement in die kanarische Arbeitsrechtsprechung ein: die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive. Das Urteil betont, dass – auch wenn der Kläger in diesem Fall ein Mann ist – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein zu schützendes Recht darstellt, um zu verhindern, dass die Pflegearbeit systematisch Frauen überlastet und dadurch Lohn- und Berufsungleichheit fortbesteht.
Der Konflikt begann 2024, als die Angestellte, die seit 2001 für die Handelskette arbeitete, eine Umstellung von einem rotierenden Ruhezeitplan auf einen festen Ruhezeitplan mit Samstags- und Sonntagsarbeit beantragte. Das Unternehmen lehnte dies zunächst ab und behielt den üblichen Arbeitsplan bei. Das Gericht akzeptierte jedoch die von der Angestellten vorgelegten Beweise: einen fünfjährigen Sohn und eine bettlägerige Mutter mit mehreren schweren Erkrankungen.
„Das Urteil stärkt Artikel 34.8 des Arbeitnehmerstatuts und erhebt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von einem bloßen Wunsch zu einem einklagbaren Recht, wenn nachweisbare familiäre Bedürfnisse vorliegen“, so konsultierte Rechtsquellen. Dieser Rückschlag für Dinosol, einen führenden Lebensmittelvertrieb im Archipel, sendet ein klares Signal an die Branche: Interne Schichtplanung darf bei schwerer Abhängigkeit kein unüberwindbares Hindernis darstellen. Darüber hinaus wirkt die Entschädigung für immaterielle Schäden abschreckend auf die systematische Weigerung von Unternehmen, über solche Anpassungen zu verhandeln.











