Mittwoch, 15. April 2026
Maspalomas24h
Mann wegen sexuellen Übergriffs auf eine junge Frau mit Zerebralparese im Südosten von Gran Canaria verhaftet

Mann wegen sexuellen Übergriffs auf eine junge Frau mit Zerebralparese im Südosten von Gran Canaria verhaftet

GARA HERNÁNDEZ - M24H Sonntag, 01. März 2026

Die Erste Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas bereitet sich auf die Verhandlung eines der schwersten Fälle von sexueller Nötigung vor, die in den letzten Jahren im Südosten von Gran Canaria registriert wurden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen JMN de P. erhoben und fordert eine fünfzehnjährige Haftstrafe wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf die Tochter seiner Partnerin, eine junge Frau mit Zerebralparese und einer körperlichen Behinderung von 98 Prozent.

Laut der von Maspalomas24H eingesehenen Darstellung der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Vorfälle im Haus der Familie in Santa Lucía de Tirajana während des Lockdowns und der Ausgangssperre infolge der Gesundheitskrise zwischen März und August 2020. Der Angeklagte soll die extreme Schutzbedürftigkeit des Opfers ausgenutzt haben – sie ist in allen Bereichen des täglichen Lebens vollständig auf Hilfe angewiesen und kann weder in rechtlichen noch in finanziellen Angelegenheiten handeln –, um sie fortwährend zu misshandeln. Die Staatsanwaltschaft beschreibt eine Eskalation der Übergriffe, darunter sexuelle Belästigung, vaginale Penetration und Oralverkehr, bei denen der Angeklagte Gewalt anwandte, um den Widerstand der jungen Frau zu brechen.

Die rechtliche Beurteilung stützt sich auf die jüngste Reform des Organgesetzes 10/2022, bekannt als Gesetz zur umfassenden Gewährleistung der sexuellen Freiheit, da die Handlungen ohne die Einwilligung einer Person begangen wurden, deren Selbstbestimmungsfähigkeit aufgrund ihrer zugrunde liegenden Erkrankung aufgehoben ist. Die Schwere der Anschuldigungen wird durch das familiäre Verhältnis und die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers aufgrund seiner Behinderung verstärkt; diese Faktoren führen dazu, dass die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gemäß Strafgesetzbuch beantragt.

Zusätzlich zur Haftstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft eine zehnjährige Bewährungszeit nach der Haftentlassung sowie eine zehnjährige einstweilige Verfügung, die es ihm untersagt, sich dem Opfer in irgendeiner Weise zu nähern oder mit ihm zu kommunizieren. Dem Angeklagten, dem derzeit per Gerichtsbeschluss die Ausreise von Gran Canaria untersagt ist und der keinen Reisepass besitzt, droht zudem ein Berufsverbot sowie die Ausschlussklausel für alle öffentlichen Ämter, die den Kontakt mit Minderjährigen oder Menschen mit Behinderungen beinhalten.

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